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Kinder-Notbetreuung: Berufstätige Alleinerziehende haben Anspruch

in Kind & Familie, Kreis Gütersloh
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Gütersloh. Seit  Montag, gilt für Alleinerziehende und ihre Kinder unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme vom Betretungsverbot für Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen, das das Land NRW zum 16.03.2020 erlassen hatte. Einen Anspruch auf Betreuung ihrer Kinder haben ab sofort nicht mehr nur Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, sondern auch Alleinerziehende, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich […]