Kinder-Notbetreuung: Berufstätige Alleinerziehende haben Anspruch

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Kinder-Notbetreuung: Berufstätige Alleinerziehende haben Anspruch

Gütersloh. Seit  Montag, gilt für Alleinerziehende und ihre Kinder unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme vom Betretungsverbot für Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen, das das Land NRW zum 16.03.2020 erlassen hatte. Einen Anspruch auf Betreuung ihrer Kinder haben ab sofort nicht mehr nur Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, sondern auch Alleinerziehende, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden. Die neue Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW ist den Kommunen am Samstag (25.04.) zugeleitet worden. „Wir appellieren gleichwohl an alle Eltern, Kinder weiter nur dann betreuen zu lassen, wenn dies wirklich nicht anders geht“, teilt das NRW-Familienministerium mit.

Zwei Antragsformulare sind ausfüllen

Berufstätige Alleinerziehende sowie Alleinerziehende, die sich im Zuge einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben Anspruch auf Kinderbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll (unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts) organisiert werden kann.
Voraussetzungen sind:

  •  eine Eigenerklärung der Alleinerziehenden, dass die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann (Formular: Bedarfsanmeldung Kita, Kindertagespflege, Schule).

Die beiden notwendigen Formulare (Bedarfsanmeldung, Bescheinigung) finden Sie hier zum Download. Die ausgefüllten Formulare senden Sie bitte per E-Mail an Kndrbtrnggtrslhd. Eine Rückmeldung seitens der Stadt Gütersloh erfolgt kurzfristig. Auch bereits vorliegenden Anträge werden vom Fachbereich Tagesbetreuung für Kinder der Stadt Gütersloh kurzfristig bearbeitet und ggf. bewilligt.

Für Rückfragen stehen für den Aufgabenbereich der Tagesbetreuung von Kindern Herr Bolz und Frau Körber (Kndrbtrnggtrslhd) und für den Bereich der OGS Herr Apel und Herr Schledde (gs-Kndrbtrnggtrslhd) zur Verfügung.

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