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Jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen angelaufen
inBundesagentur für Arbeit (BA) stellt Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht zur Verfügung Kreis Lippe. Private und öffentliche Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich (SGB IX) verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe […]