Tag Archives: Gehölzschnitt
Zum Vogelschutz kein Gehölzschnitt
inBielefeld. Zum Schutz von Nistmöglichkeiten dürfen in der Zeit vom 1. März bis 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, andere Gehölze und Röhrichte nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Auf die entsprechenden Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz weist das Umweltamt bereits jetzt hin. Ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte. Die Schutzfrist gilt ebenfalls nicht […]