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Zum Vogelschutz kein Gehölzschnitt

in Bielefeld

Bielefeld. Zum Schutz von Nistmöglichkeiten dürfen in der Zeit vom 1.  März bis 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, andere  Gehölze und Röhrichte nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Auf die entsprechenden Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz weist das Umweltamt bereits jetzt hin. Ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte. Die Schutzfrist gilt ebenfalls nicht […]