Rund 15.000 Einwohner*innen können über die Zusammensetzung mitbestimmen – Wahlunterlagen werden ab 3. August verschickt
Minden. Parallel zur Kommunalwahl am 13. September wird auch der Integrationsrat der Stadt neu gewählt. Über die künftige Zusammensetzung des Gremiums können geschätzt rund 15.000 Einwohnerinnen und Einwohner in Minden mitbestimmen. Diese erhalten in der kommenden Woche ab dem 3. August die Wahlbenachrichtigungen.
Die Wahl kann durch Stimmabgabe im Wahllokal (Aula des Weserkollegs) am 13. September 2020 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr erfolgen oder durch Briefwahl. Wer per Brief wählen möchte, muss das aber beantragen. Mit der Wahlbenachrichtigung kann dieses auf der Rückseite schriftlich beantragt werden. Das ist zusätzlich auch online mit Hilfe des mitgeschickten QR-Codes oder über die Internetseite www.minden.de/wahlen ab dem 3. August 2020 möglich. Die Briefwahlunterlagen einschließlich des Stimmzettels werden nach Eingang bei der Stadt Minden voraussichtlich ab dem 17. August per Post zugestellt.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Briefwahl persönlich durch Vorsprache im Wahlbüro mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief und einem Ausweis beantragt wird. Dann ist auch gleich die geheime Abstimmung in einer bereitgestellten Wahlkabine vor Ort möglich. „Wir bieten das auch mit an. Allerdings ist hierfür eine vorherige telefonische Terminabsprache beim Wahlbüro wegen der aktuellen Zugangsbeschränkungen im Rathaus erforderlich. Es ist coronabedingt umständlicher und zeitaufwändiger als bei der letzten Wahl“, sagt der Leiter des Teams Wahlen, Ralf Wilkening. Das Wahlbüro (Telefon 0571 89 287) befindet sich in diesem Jahr nicht im Bürgerbüro am Großen Domhof, sondern im Gebäude der Deutschen Bank (Domstraße 2, Eingang Hofeinfahrt).
Wahlberechtigt sind alle Einwohner*innen ohne deutschen Pass ab einem Alter von 16 Jahren – wie bei der Kommunalwahl. Das sind in Minden rund 10.000 Personen. Die weiteren geschätzt 5.000 Wahlberechtigten sind Deutsche, die eingebürgert wurden. Wer bis zum 16. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sich ebenfalls beim Wahlbüro melden.
Alle Wahlberechtigten müssen sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens 16 Tage vor der Wahl in Minden mit Hauptsitz wohnen. Aber auch Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben haben, sind wahlberechtigt. Diese müssen allerdings vorher einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen, um tatsächlich wählen zu können. Alle in Minden eingebürgerte Personen werden in den kommenden Tagen automatisch angeschrieben und erhalten einen Antrag zugesandt, um sich ins Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Der Antrag muss spätestens bis zum 1. September bei der Stadt Minden eingegangen sein.
In das Wählerverzeichnis können sich aber auch auf Antrag Menschen eintragen lassen, die außerhalb Mindens eingebürgert wurden. Der Antrag ist ebenfalls auf der Homepage der Stadt Minden zu finden. Als Nachweis müssen die Einwohner*innen ihre Einbürgerungsurkunde vorlegen.
Es werden noch Wahlhelfer*innen gesucht. Voraussetzung dafür ist ein Alter von mindestens 16 Jahren und der Hauptwohnsitz in Minden. Wer Interesse hat, kann sich beim Wahlbüro telefonisch unter 0571-89287 oder per E-Mail: j.rommelmann@minden.de melden.
Informationen zum Integrationsrat
Acht Listen und eine Einzelbewerberin stellen sich zur Wahl für den neuen Integrationsrat, der ein international besetztes Gremium ist. Die Listen sowie die Kandidatinnen und Kandidaten hat der Wahlausschuss am 20. Juli 2020 zur Wahl zugelassen. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme. Zu wählen sind zehn neue Mitglieder für den Integrationsrat, fünf weitere bestimmt der neue Rat, der erstmals am 5. November zusammenkommt.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12. Dezember 2019 beschlossen, für die Wahlperiode ab 2020 erneut einen Integrationsrat zu bilden. Nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) müssen Kommunen, die mindestens 5.000 ausländische Einwohner*innen haben, einen Integrationsrat bilden. Die GO NRW räumt seit Ende 2018 alternativ die Möglichkeit ein, anstelle eines Integrationsrates durch Beschluss des Rates einen Integrationsausschuss zu bilden. Das war in Minden nicht gewünscht.
Der Integrationsrat der Stadt Minden ist zuletzt am 25. Mai 2014 in direkter Wahl gewählt worden. Von den rund 11.000 Wahlberechtigten haben 1.050 von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. „Das waren seinerzeit weniger als zehn Prozent. Da wünschen wir uns für diese Wahl deutlich mehr Beteiligung“, sagt der Erste Beigeordnete und Wahlleiter Peter Kienzle. „Die Stadtgesellschaft hat schon in den vergangenen Jahren bei allen gesellschaftlichen Prozessen ihren Fokus auf die Einbindung aller, die in Minden leben, gerichtet“. Dabei spiele der Integrationsrat als die Vertretung der Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Minden gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit eine wesentliche Rolle, so Kienzle weiter. Der Integrationsrat verstehe sich als Ansprechpartner für Migrant*innen bei allen Belangen des politischen und gesellschaftlichen Lebens, macht der Erste Beigeordnete deutlich.
Das Gremium trifft sich im Durchschnitt acht Mal pro Jahr. Der Integrationsrat arbeitet parlamentarisch und soll das gleichberechtigte Zusammenleben von Deutschen sowie Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft fördern. Er beteiligt sich an der Fortentwicklung des Zusammenlebens innerhalb der Stadtgesellschaft, beispielsweise auf den Sektoren Schule und Bildung, Arbeitsmarkt oder der Wohnsituation. Er tauscht sich auch mit anderen Integrationsräten aus und arbeitet mit der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA NRW) in Düsseldorf zusammen.
Der Integrationsrat hat bereits Anfang 2014 – nach mehreren Arbeitstreffen – Leitlinien verabschiedet, die sich an das Leitbild und das Zielsystem der Stadt Minden anlehnen. Sie sind Ausdruck für die seinerzeit als wichtig gewerteten Themenschwerpunkte, bilden den Rahmen, auf den sich die Stadt Minden und der Integrationsrat verständigt hatten und wurden zum Teil weiter entwickelt. Ein großes Projekt, das 2019 angestoßen wurde, ist es, ein Integrationskonzept für Minden zu erstellen. Dieses steht kurz vor dem Abschluss und soll gleich zu Beginn der neuen Wahlperiode dem Rat vorgelegt werden.
Mindens Stadtgesellschaft ist vielfältig. Menschen aus rund 120 Staaten wohnen in der Stadt. Rund 10.000 haben einen ausländischen Pass, viel mehr aber einen Migrationshintergrund: Schätzungsweise sind dieses in Minden 25 Prozent.
Die Mitarbeit und gezielte Einbeziehung von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern hat eine lange und kontinuierliche Entwicklung in Minden. So wurde bereits im Jahr 1971 der Arbeitskreis für „Ausländerfragen“ gegründet und 1973 ein Ausländerbeirat eingerichtet. 1986 fand die erste Urwahl zum Ausländerbeirat für die Einwohner*innen aus den so genannten „Anwerberstaaten“ statt. 2004 wurde der Ausländerbeirat dann von allen ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern gewählt. 2009 erfolgte eine Änderung der Gemeindeordnung NRW, wonach der Integrationsrat seitdem den Ausländerbeirat ersetzt. 2010 wurde dann zum ersten Mal in Minden ein Integrationsrat gewählt.
Wahlbüro der Stadt Minden
im Gebäude der Deutschen Bank, Domstraße 2 (Eingang Hofeinfahrt, erste Tür rechts)
Telefon: 0571 89 287
E-Mail: wahlbuero@minden.de
Internet: www.minden.de/wahlen