Erbe, Vorsorge und Immobilien: Kostenlose VHS-Vorträge in Blomberg

Fachanwältin Melanie van Luijn informiert im November an drei Abenden über Testament, Vollmachten und die Übergabe von Wohneigentum

Blomberg. Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist? Wer darf Entscheidungen treffen, wenn ein Angehöriger dazu selbst nicht mehr in der Lage ist? Und welche rechtlichen Folgen kann die Schenkung einer Immobilie haben? Mit diesen Fragen beschäftigt sich eine dreiteilige Vortragsreihe der Volkshochschule (VHS) Lippe-Ost im November 2026. Rechtsanwältin Melanie van Luijn, Fachanwältin für Erbrecht, informiert an drei Donnerstagabenden über Erbrecht, Vorsorge und die Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie.

© Foto: Mareike Meier

© Foto: Mareike Meier

Die kostenlosen Vorträge finden am 12., 19. und 26. November 2026 jeweils von 19.00 bis 20.30 Uhr in der VHS-Bildungsstätte im Integrationszentrum „IZIP“ in Blomberg statt. Veranstaltet wird die Reihe gemeinsam mit Geld und Haushalt, dem Beratungsdienst des Sparkassen-Dachverbands. Die Abende können einzeln besucht werden. Eine vorherige Anmeldung bei der VHS Lippe-Ost ist erforderlich.

12. November: Erben und Vererben

Der erste Vortrag widmet sich der gesetzlichen Erbfolge, der Gestaltung von Testamenten und der Erbschaftsteuer. Ein weiterer Schwerpunkt sind die Ansprüche von Angehörigen, die durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden.

Wer enterbt wird, geht nicht zwangsläufig leer aus. Kinder, Ehepartner und unter bestimmten Voraussetzungen auch Enkel oder Eltern können einen Pflichtteilsanspruch haben. Dabei handelt es sich um einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

Auch Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft werden behandelt. Gehört beispielsweise das Elternhaus zum Nachlass und können sich die Erben nicht über dessen Zukunft einigen, kann grundsätzlich jeder Miterbe eine Teilungsversteigerung beantragen. Die Immobilie kann dadurch auch gegen den Willen der übrigen Erben versteigert werden.

Der Vortrag „Erben und Vererben“ findet am Donnerstag, 12. November 2026, statt. Die Kursnummer lautet 262-S105K. Anmeldeschluss ist der 4. November 2026.

19. November: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Am zweiten Abend geht es darum, rechtzeitig für Situationen vorzusorgen, in denen Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Ohne entsprechende Vollmacht dürfen Kinder oder Lebensgefährten nicht automatisch Entscheidungen für einen betroffenen Angehörigen treffen.

Für Ehepartner besteht seit 2023 ein gesetzliches Notvertretungsrecht. Dieses ist jedoch auf bestimmte Gesundheitsangelegenheiten beschränkt und gilt höchstens sechs Monate.

Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich festlegen, welche Vertrauensperson im Ernstfall handeln darf. Eine Patientenverfügung bestimmt, welche medizinischen Behandlungen gewünscht oder abgelehnt werden. In einer Betreuungsverfügung kann festgehalten werden, welche Person als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll, falls eine gerichtliche Betreuung erforderlich wird.

Fehlt eine ausreichende Vollmacht, kann das Betreuungsgericht bei Bedarf einen Betreuer bestellen. Dabei kann es sich unter Umständen auch um eine bislang fremde Person handeln.

Ein weiteres Thema ist die Vorsorge für minderjährige Kinder. Eltern können testamentarisch festlegen, wen sie sich im Fall ihres Todes als Vormund wünschen.

„Eine Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung macht man, um sie hoffentlich nie zu gebrauchen“, erklärt van Luijn. Gerade für unerwartete Notfälle sei eine rechtzeitige Regelung jedoch wichtig.

Der Vortrag „Klug vorgesorgt mit Vollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügung“ findet am Donnerstag, 19. November 2026, statt. Die Kursnummer lautet 262-S106K. Anmeldeschluss ist der 11. November 2026.

26. November: Immobilien zu Lebzeiten übertragen

Der dritte Vortrag richtet sich insbesondere an Eigentümer, die ein Haus oder eine Wohnung innerhalb der Familie weitergeben möchten. Dabei stellt sich die Frage, ob eine Schenkung, ein Verkauf oder eine spätere Vererbung die geeignetere Lösung ist.

Eine Immobilienübertragung zu Lebzeiten kann rechtliche und finanzielle Folgen haben. Wer sein Haus verschenkt und innerhalb von zehn Jahren anschließend auf Sozialhilfe angewiesen ist, muss unter bestimmten Voraussetzungen damit rechnen, dass das Sozialamt eine Rückforderung der Schenkung gegenüber den Beschenkten geltend macht.

Melanie van Luijn erläutert außerdem, wie sich bisherige Eigentümer bei einer Übertragung absichern können. Dazu gehören beispielsweise ein vertraglich vereinbartes Wohnrecht oder ein Nießbrauch. Während ein Wohnrecht die weitere Nutzung der Immobilie ermöglichen kann, kann ein Nießbrauch darüber hinaus auch den Bezug von Mieteinnahmen sichern.

Weitere Fragen betreffen die Gestaltung des Übertragungsvertrags und die rechtlichen Unterschiede zwischen Verschenken, Verkaufen und Vererben.

Der Vortrag „Übergabe von Immobilien zu Lebzeiten“ findet am Donnerstag, 26. November 2026, statt. Die Kursnummer lautet 262-S107K. Anmeldeschluss ist der 18. November 2026.

Fragen während und nach den Vorträgen möglich

Die Teilnehmenden haben während und nach den Vorträgen Gelegenheit, Fragen zu stellen. Eine individuelle Rechtsberatung zu persönlichen Einzelfällen ist im Rahmen der Veranstaltungen allerdings nicht vorgesehen.

Melanie van Luijn betreibt eine Rechtsanwaltskanzlei in Blomberg sowie eine Zweigstelle in Bielefeld. Für Geld und Haushalt, den Beratungsdienst des Sparkassen-Dachverbands, hält sie bundesweit kostenlose und unabhängige Informationsvorträge.

Veranstaltungsort und Anmeldung

Alle drei Vorträge finden in der barrierefreien VHS-Bildungsstätte im Integrationszentrum „IZIP“, Raum E2, Holstenhöfener Straße 4, 32825 Blomberg, statt. Beginn ist jeweils um 19.00 Uhr, das Ende ist für 20.30 Uhr vorgesehen. Der Eintritt ist frei. Die Veranstaltungen sind einzeln buchbar.

Eine Anmeldung ist bei der VHS Lippe-Ost telefonisch unter 05282 9804-0, per E-Mail an info@vhslippe-ost.de oder über die Internetseite www.vhslippe-ost.de möglich.

Die einzelnen Kurse sind außerdem über folgende Internetseiten erreichbar:

12. November – Erben und Vererben: Kurs 262-S105K

19. November – Klug vorgesorgt mit Vollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügung: Kurs 262-S106K

26. November – Übergabe von Immobilien zu Lebzeiten: Kurs 262-S107K