Minden. Die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vom 5. November 2020 macht deutlich, dass Eltern, die sich mit ihren Kindern auf Spielplätzen aufhalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Das Maskentragen gilt außerdem auch für Kinder ab dem Schuleintrittsalter. Bei Kontrollen der städtischen Ordnungsbehörde ist aufgefallen, dass viele Eltern gar nicht wissen, dass es diese Pflichten gibt. „Aus dem Grund hat die Stadt Minden an Spielplätzen auch gut sichtbar Schilder angebracht, die über das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung informieren – wir appellieren an die Mindener Eltern sich daran zu halten“, unterstreicht der Erste Beigeordnete Peter Kienzle. Er leitet momentan den Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) bei der Stadt Minden.
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