Besondere Regelungen für das Anwohnerparken

 Bad Lippspringe. Zur Landesgartenschau Bad Lippspringe 2017 werden erfahrungsgemäß etwa 75 Prozent der Gäste mit dem PKW anreisen. Dementsprechend kommt der Parkraum-regelung insbesondere im innerstädtischen Bereich sowie im direkten Umfeld der beiden Geländeteile große Bedeutung zu. Die Stadt Bad Lippspringe unternimmt spezielle Maßnahmen um die Anwohnerinteressen zu wahren und gleichzeitig auch die Besucher zufrieden zu stellen.

image003Für die Gäste der Gartenschau stehen ausreichend Parkmöglichkeiten auf dem Großparkplatz im Gewerbegebiet Am Vorderflöß zur Verfügung. Ein regelmäßig fahrender Shuttle-Bus, der in kurzem Takt verkehrt, bringt die Besucher kostenfrei zum Haupteingang und zurück zu den Parkplätzen. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass Gäste eine Parkmöglichkeit in der Nähe der Eingangsbereiche suchen.

Damit die Parkplätze in näherer Umgebung zum Gelände nicht von Gartenschau-Besuchern genutzt und somit die Bewohnerinteressen gewahrt werden, wird die Stadt Bad Lippspringe die Seitenstraßen in der Nähe der Parks für die Laufzeit der Gartenschau mit einer eingeschränkten Parkregelung ausstatten. Durch die Ausschilderung von Bewohnerparkplätzen in Verbindung mit Parkplätzen mit relativ kurzer zeitlicher Befristung soll erreicht werden, dass die Gartenschaugäste sich dem Großparkplatz im Gewerbegebiet Am Vorderflöß zuwenden.

Die entsprechende Erlaubnis für das Bewohnerparken erhalten interessierte Bürger beim Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn, An der Talle 7, 33102 Paderborn sowie unter Telefon 05251/308-3641, -3643 und -3644. Zur Erleichterung bietet die Stadt darüber hinaus die Möglichkeit, entsprechende Anträge bei der Stadtverwaltung Bad Lippspringe, Ordnungsamt, Westfalenhaus, Peter-Hartmann-Allee 1 einzureichen. Die Anträge, die die Stadt in diesen Tagen zusammen mit einer Information an die betroffenen Haushalte verschickt, werden dann an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet. Von dort erhalten die Bewohner den Bewohnerparkausweis und den Gebührenbescheid (15,00 Euro) per Post.