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Stromerzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister registrieren

in Kreis Gütersloh, Wirtschaft

Gütersloh. Die Netzgesellschaft Gütersloh mbH weist darauf hin, dass am 31. Januar 2021 die Übergangsfrist zur nachträglichen Registrierung von Stromerzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur endet. Demnach sind Anlagenbetreiber gesetzlich verpflichtet, alle Anlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen wurden, im Marktstammdatenregister anzumelden. Dies gilt für Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke, Batteriespeicher, KWK-Anlagen, Windenergieanlagen sowie Notstromaggregate, […]