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Massiver Gehölzbeschnitt im Garten noch bis 28. Februar erlaubt
inBaumschutzsatzung regelt, wann Zustimmung eingeholt werden muss. Gütersloh. Gehölze, Hecken und Sträucher im heimischen Garten erreichen mitunter Größen, die die Gartenbesitzer so nicht vorhergesehen haben, und müssen unter Umständen gefällt oder radikal beschnitten werden. Solche erheblichen Fäll- und Schnittmaßnahmen sind jedes Jahr vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erlaubt, also aktuell noch bis Ende […]