Martinsgans und Ofengericht – mit dem Genuss-Gutschein SHS genießen

Genussgutscheine-Schloß Holte-Stukenbrock

Genussgutscheine-Schloß Holte-Stukenbrock

Schloß Holte-Stukenbrock. Eine zarte Martinsgans oder leckeres Wild, das passt jetzt in den goldenen Herbst. Auch ein vegetarisches Ofengericht macht herrlich warm und zaubert mit seinem würzigen Duft Gemütlichkeit an den Tisch.

Martinsgans-©-Holter-Schlosskrug

Martinsgans-©-Holter-Schlosskrug

Essen_©_Dirk-Topel-(1)

Essen_©_Dirk-Topel-(1)

Ob im guten Restaurant genossen oder nach Hause geliefert, bleibt dabei Geschmackssache. Günstiger geht es auf jeden Fall mit dem Genuss-Gutschein SHS: Bei Einlösung bis zum 31.12.2021 zahlt die Stadt 20 % zusätzlich auf den Kaufwert. Ein Gutschein, für 25 € eingekauft, ist dann 30 € wert! Die Gutscheine behalten natürlich drei Jahre ab Kaufdatum ihre Gültigkeit, ab Januar 2022 beträgt der Wert des Genuss-Gutscheins aber nur noch 25 € und entspricht damit dem Kaufwert.

Einzulösen sind die Gutscheine in den teilnehmenden Betrieben in Schloß Holte-Stukenbrock:

Die Liste der teilnehmenden Betriebe gibt es stets aktuell unter https://www.schlossholtestukenbrock.de/freizeit-tourismus/gastlichkeit/gastronomie/gastronomie-gutschein/ oder als Ausdruck zum Gutschein, der an der Rathaus-Information erhältlich ist.