Ingenieure ohne Bachelor

Ingenieurkammer-Bau NRW fordert zügige Novellierung Ingenieurgesetz

Münster. Nach einer Grundsatzentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster am 05. März 2018 fordert die Ingenieurkammer-Bau NRW die aus ihrer Sicht längst überfällige Novellierung des Ingenieurgesetzes in Nordrhein-Westfalen: „Hier zeigt sich, wie dringend notwendig die rechtliche Verankerung eines grundständigen Bachelorstudiums mit einem Mindestmaß an ingenieurspezifischen Studieninhalten ist“, sagt Dr.-Ing. Hubertus Brauer, Vizepräsident der Ingenieurkammer-Bau NRW und stellvertretender Präsident der Bundesingenieurkammer. Das OVG Münster hatte entschieden, dass auch Absolventen, die zwar einen Master-, aber keinen vorausgehenden Bachelorstudiengang abschließen, in NRW dennoch das Recht haben können, die geschützte Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu führen.
Geklagt hatte in einem Verfahren gegen die Ingenieurkammer-Bau NRW ein Beschäftigter bei einem Bauunternehmen. Er war ohne vorherigen Bachelorabschluss zu einem weiterbildenden technischen Masterstudiengang an der Fachhochschule Kaiserslautern zugelassen worden. Die Ingenieurkammer-Bau NRW hatte ihm nach zweijähriger Studiendauer und seinem Masterabschluss die Aufnahme als freiwilliges Mitglied verweigert. Aus Sicht der Kammer fehlte dem Absolventen ein Bachelorstudium, in dem wichtige Grundlagen vermittelt werden. Das Verwaltungsgericht Münster stimmte der Ingenieurkammer-Bau NRW in erster Instanz zu und wies die Klage ab.
Das Oberverwaltungsgericht Münster verpflichtete die Kammer nun hingegen, den Kläger als Ingenieur in ihr Mitgliederverzeichnis aufzunehmen. Es verweist in seiner aktuellen Entscheidung darauf, dass das Ingenieurgesetz in NRW derzeit keinen ausdrücklich konsekutiven Aufbau und auch kein durchgängiges dreijähriges Studium vorsehe. Vielmehr genügten das Ableisten von Studieninhalten einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen Hochschule im Umfang von drei Studienjahren und ein Studienabschluss.