2G-Regelung beim Bielefelder Weihnachtsmarkt

Bielefeld. Um Missverständnissen im Zusammenhang mit der 2G-Regelung vorzubeugen, nachfolgend eine Zusammenfassung wichtiger Besucherhinweise zum Bielefelder Weihnachtsmarkt:

  • Alle Schülerinnen und Schüler gelten als getestet und dürfen den Weihnachtsmarkt besuchen (Nachweis: Schülerausweis).
  • Noch nicht schulpflichtige Kinder dürfen den Weihnachtsmarkt (in Begleitung) ohne Auflagen besuchen.
  • Personen, die nicht geimpft werden können (z. B. Schwangere im 1. Quartal) dürfen den Weihnachtsmarkt mit negativem Testnachweis (nicht älter als 24 Std.) besuchen.
  • Bändchen zum Nachweis des 2G-Status gibt es ab Montag. Sie werden an über 20 gekennzeichneten Verzehr- und Getränkeständen sowie in der Tourist-Information ausgegeben.
  • Die Bändchen zum Nachweis des 2G-Status dienen der Vereinfachung. Die Nutzung wird vom Veranstalter dringend empfohlen. Eine Verpflichtung zum Tragen eines Bändchens besteht jedoch nicht. Der Nachweis des 2G-Status kann auch ohne Bändchen durch Vorzeigen eines entsprechenden Zertifikats erfolgen.

Bielefeld Marketing sorgt regelmäßig für aktualisierte Besucherhinweise auf www.bielefeld.jetzt/weihnachtsmarkt.