Neues Rathaus soll in die Denkmalliste eingetragen werden

Minden. Es wäre das erste in Rathaus-Neubau_EckeMinden aus den 1970er Jahren und auch das jüngste von rund 640 Gebäuden insgesamt, das unter Denkmalschutz steht: der gesamte Rathaus-Komplex des 2008 gestorbenen Architekten Harald Deilmann aus den Jahren 1976 und 1977. Derzeit liegt der Stadt Minden ein Schreiben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) vom Fachamt für Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Minden vor. Darüber wurden jetzt (am 16. Dezember) die Mitglieder des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Verkehr vom Beigeordneten für Städtebau und Feuerschutz, Lars Bursian, informiert.

Im Januar 2016 sollen die 18 Teileigentümer/innen der Adresse Kleiner Domhof 17 Post bekommen – darunter auch die Stadt Minden mit dem größten Anteil am Gebäude. Sie  Rathaus-Neubau_Innenhof  erhalten dann eine Anhörung mit einer Begründung dazu, dass der Rathaus-Neubau inklusive der Geschäfte und der Tiefgarage in die Denkmalliste der Stadt eingetragen werden soll. Der gewinkelte Komplex verbindet das historische Rathaus-Gebäude am Markt mit der ebenfalls unter Denkmalschutz stehenden „Alten Regierung“ und dem Stadthaus am Großen Domhof.

Die Frist für die vorgeschaltete Anhörung aller Eigentümer/innen beträgt vier Wochen nach Erhalt des Schreibens. „Bis dahin haben alle Betroffenen Zeit, sich zu äußern und rechtliche Bedenken vorzutragen“, erläutert Lars Bursian. Bei überzeugenden Argumenten, warum der Rathaus-Neubau nicht unter Denkmalschutz gestellt werden kann, müsse dann noch einmal nachgeprüft werden. Ist dieses nicht der Fall, geht ein Bescheid an die Teileigentümer/innen mit einem Rechtsbehelf, der darauf hinweist, dass innerhalb von vier Wochen eine Klage gegen den so genannten „Verwaltungsakt“ eingelegt werden kann. „Insgesamt dauert ein solches Verfahren meist zwei bis drei Monate“, weiß Dieter Bommel von der Unteren Denkmalbehörde. Er selbst sieht – aus der Erfahrung mit anderen gerichtlichen Auseinandersetzungen in solchen Fällen – wenig Möglichkeiten, gegen die beabsichtigte Eintragung des Rathaus-Neubaus Rechtsmittel einzulegen.

Ins Visier der Experten vom Fachamt für Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen ist der Rathaus-Neubau Anfang des Jahres 2015 geraten. Im Januar gab es eine Besprechung von Stadt und LWL. Hier wurde vom Amt mit Sitz in Münster deutlich gemacht, dass das Gebäude denkmalwürdig sein könnte und eine fachliche Überprüfung für die Unterschutzstellung anstrebt. Vor dem Hintergrund der geplanten Sanierung des Rathaus-Neubaus – die Sanierungsarbeiten sollen Ende 2017 beginnen – und des Umbaus der Verwaltungsräume insgesamt habe die Stadt auf eine möglichst schnelle Überprüfung Wert gelegt, um in dieser Frage Klarheit zu erlangen, berichtet Dieter Bommel. Mit Erhalt des Schreibens Ende November sei nun klar, dass an den Planungen für die Sanierung und den Umbau eine weitere Instanz zu beteiligen ist. „Wir haben bereits im laufenden Jahr mit dem Denkmalamt in Münster vereinbart, dass wir uns bezüglich der neuen Büroraumplanung und aller weiteren Aspekte der Rathaussanierung frühzeitig zusammensetzen, um eine gute Lösung zu finden“, so der für die Gebäudewirtschaft verantwortliche Stadtkämmerer Norbert Kresse. „Harald Deilmann hat ein Gebäude geplant, dass sich auch an seine Nutzer anpassen kann. Eine innere Umstrukturierung bei der geplanten Sanierung muss dabei möglich sein“, so Lars Bursian.

„Die vorgetragene DenkmalwertbegRathaus-Neubau_KleinerDomhofründung des LWL ist schlüssig und überzeugend“, bewertet Lars Bursian das Schreiben. Darin heißt es unter anderem: „Der so genannte Deilmann-Bau ist bedeutend für die Geschichte der Menschen in der Stadt Minden, weil er die bestehenden Gebäude der städtischen Verwaltung in zeitgemäßen Formen ergänzt… Darüber hinaus ist dieser gewinkelte Baukörper bedeutend für die Stadtentwicklung, weil er als ,in die örtliche Situation hinein modellierte Großform‘ den Kern der Altstadt mit Rathaus und Dom in enger Anlehnung an den historischen Strukturen, nämlich engen Gassen am Rathaus und der weiteren Domfreiheit, interpretiert.“

Zudem repräsentiere das großvolumige Verwaltungsgebäude die nach der Gebietsreform stark gewachsene Stadt Minden, so der LWL. Auch in Bezug auf die Architekturgeschichte lägen Erhaltungsgründe vor, weil das Bauwerk in seinem Äußeren und Inneren ein „wichtiger Vertreter des öffentlichen Bauens der Mitte der 70er Jahre ist“. Der Architekt habe in seiner Materialwahl – Obernkirchener Sandstein und Kupfer – auf den Dom und das alte Rathaus reagiert. Das Gebäude trete mit der ebenmäßigen Fassadengestaltung nicht in Konkurrenz zu den historischen Gebäuden. Der Komplex dokumentiere die jüngere Architekturgeschichte im Verwaltungsbau, heißt es weiter in der Begründung des LWL. Und weiter: „Der Mindener Vertreter ist in einem außergewöhnlich vollständigen Überlieferungszustand erhalten und daher von großer architekturhistorischer Aussagekraft.“Rathaus-Neubau_mit-Dom

Abschließend führt das Fachamt des Landschaftsverbandes städtebauliche Gründe für den Erhalt des Komplexes an: Der Bau habe mit seiner als nördliche und westliche Platzwand fungierenden Fassade des Kleinen Domhofes die für Minden charakteristische Abfolge unterschiedlicher Plätze weiter entwickelt. Der Deilmann-Bau füge sich zudem durch das Arkadengeschoss in Verbindung mit den zurückspringenden zweiten und dritten Obergeschossen – trotz der Höhe – in die gegenüber dem Dom angewachsene Bebauung ein.