Kreis Lippe. Im Kreis Lippe besteht für bestimmte öffentliche Straßen und Plätze eine Maskenpflicht. Die Allgemeinverfügung, die diese Pflicht regelt, wurde nun mit kleineren redaktionellen Änderungen bis einschließlich zum 7. März verlängert. Eine Übersicht der Straßenzüge, für die Maskenpflicht gilt, ist in der Anlage zur Allgemeinverfügung zu finden. Diese ist im Kreisblatt Nr. 11 veröffentlicht und unter www.kreis-lippe.de zu finden. Weitere Informationen gibt es zudem unter www.kreis-lippe.de/corona.
NEUES aus OWL
- VIER PFOTEN rettet grausam misshandelte Kampfbären in Pakistan
- Verwunschene Dämmerung: Märchenspaziergang im Kurpark Bad Oeynhausen
- Stephan Balkenhol zu Gast – der Künstler der neuen Liborius-Skulptur im Gespräch
- Der Bielefelder Reitclub setzt sich aktiv für die Förderung der Jugend ein
- Season Opening im und am LENKWERK