Kreis Lippe. Im Kreis Lippe besteht für bestimmte öffentliche Straßen und Plätze eine Maskenpflicht. Die Allgemeinverfügung, die diese Pflicht regelt, wurde nun mit kleineren redaktionellen Änderungen bis einschließlich zum 7. März verlängert. Eine Übersicht der Straßenzüge, für die Maskenpflicht gilt, ist in der Anlage zur Allgemeinverfügung zu finden. Diese ist im Kreisblatt Nr. 11 veröffentlicht und unter www.kreis-lippe.de zu finden. Weitere Informationen gibt es zudem unter www.kreis-lippe.de/corona.
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