Energieausweis: Wer muss was?

EnergieausweisRheda-Wiedenbrück (pbm). Der Energieausweis soll laut Energieeinsparverordnung (EnEV) einen Überblick über die energetische Qualität eines Gebäudes und die zu erwartenden Energiekosten geben. Seit es ihn gibt, wird er jedoch auch heftig kritisiert. Über Rechte und Pflichten von Eigentümern, Käufern und Mietern gibt es zahlreiche Missverständnisse. Brigitte Topmölller, Energieberaterin der Verbraucherzentrale, erläutert die Eckpunkte.

Was steht drin?

Der fünfseitige Energieausweis enthält grundlegende Angaben zum Gebäude und die Kennwerte für Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder den Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). Bei Neubauten, Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten ist nur der Bedarfsausweis zulässig, wenn die Gebäude vor 1977 gebaut wurden und nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 einhalten. Darüber hinaus beinhaltet der Ausweis soweit möglich Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands.

Wer braucht einen Energieausweis?

Verpflichtend ist der Energieausweis immer dann, wenn ein Gebäude neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll. Bei Vermietungen müssen die wichtigsten Kenndaten des Ausweises bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Seit 1. Mai dieses Jahres gilt die Verletzung dieser Pflicht als Ordnungswidrigkeit. „Wer sein eigenes Haus seit Jahren selbst bewohnt und es weder verkaufen noch vermieten will, braucht also keinen Energieausweis – auch wenn es immer wieder Betrüger gibt, die das behaupten“, stellt Birgit Topmöller klar.

Wer stellt den Energieausweis aus?

Nur speziell qualifizierte Fachleute dürfen den Ausweis ausstellen. Ein Zertifikat oder eine Liste aller Aussteller gibt es allerdings nicht. Hilfreich ist die Liste der dena http://effizienzhaus.zukunft-haus.info/experten/suche-experten/. Sie bietet jedoch keine Gewähr für die Qualität der gelisteten Anbieter. Wichtig ist: Ein Energieausweis ersetzt keine Energieberatung. Wer plant, die Empfehlungen umzusetzen, sollte unbedingt eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen.

Bei Fragen zu Sanierung und Modernisierung privater Haushalte geben die Energieberater der Verbraucherzentrale NRW gerne Auskunft. Die halbstündige Beratung für fünf Euro in Rheda-Wiedenbrück ist bei Umweltberaterin Dorothee Kohlen telefonisch unter 05242 963 234 zu vereinbaren. Eine Entgeltbefreiung ist nach Vorlage entsprechender Nachweise möglich. Die Beratung findet immer am dritten Donnerstag im Monat statt.

BU: Der Energieausweis umfasst fünf Seiten.

Foto (c.) : Stadt Rheda-Wiedenbrück