Bezirksregierung richtet Notunterkünfte für Flüchtlinge ein

Detmold/Gütersloh (22. Juli 2015). Die Bezirksregierung Detmold richtet in der Sporthalle „Alte Ziegelei“ in Gütersloh-Friedrichsdorf und in der Sporthalle Spexard zwei Notunterkünfte für Menschen ein, die in der Bundesrepublik Asyl suchen. Der Betrieb in der Friedrichsdorfer Sporthalle soll am Freitag, 24. Juli, starten. Bis zu 200 Personen sollen dort Unterkunft finden. Der Betrieb in der Sporthalle Spexard startet voraussichtlich am Dienstag, 28. Juli. Dort werden ebenfalls etwa 200 Menschen beherbergt.

Die Sporthalle „Alte Ziegelei“ liegt in der Nähe der Siedlung an der Friedrichsdorfer Straße und kann ohne umfangreiche Umbauten als Notunterkunft genutzt werden. Auch die Sporthalle in Spexard ist ohne Umbauten zur Nutzung als Notunterkunft geeignet. Sie liegt an der Bruder Konrad-Straße in der Nähe des Bürgerzentrums „Spexarder Bauernhaus“.

Die zügige Verfügbarkeit der Hallen ist ausschlaggebender Grund für die Bezirksregierung gewesen, kurzfristig die Stadt Gütersloh zu ersuchen, diese Gebäude zur Verfügung zu stellen. Die Nutzungsdauer hängt von der Zahl der neu ankommenden Asylsuchenden und der Auslastung bestehender Unterkünfte ab.

Die Betreuung der in Friedrichsdorf und Spexard untergebrachten Menschen übernimmt der Kreisverband Gütersloh des Deutschen Roten Kreuzes. Die Hilfsorganisation leistet darüber hinaus die sanitätsdienstliche Versorgung und die Verpflegung der Flüchtlinge.

Oberste Priorität der Bezirksregierung ist, die kurzfristig in Ostwestfalen-Lippe ankommenden Menschen vor der drohenden Obdachlosigkeit zu bewahren. Das ist teilweise nur durch kurzfristige Entscheidungen und Maßnahmen zu gewährleisten.

Hintergrund

Das NRW-Innenministerium hatte aufgrund der sehr angespannten Lage im Hinblick auf die immer weiter steigenden Flüchtlingszahlen alle Bezirksregierungen in NRW gebeten, kurzfristig Notunterkünfte in den jeweiligen Regierungsbezirken zur Verfügung zu stellen. Die Detmolder Bezirksregierung ist zuständig für die Einrichtung von Notunterkünften in Ostwestfalen-Lippe. Federführend für die Zuweisung der Flüchtlinge in NRW ist die Bezirksregierung Arnsberg.

Die Art der Unterkünfte unterteilt sich in Landeseinrichtungen und Einrichtungen der Kommunen. Das Land NRW betreibt die so genannten Erstaufnahmeeinrichtungen in Bielefeld und Dortmund sowie die so genannten Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE). Die heimischen ZUE gibt es in Borgentreich, Bad Driburg, Detmold und Oerlinghausen. Außerdem werden so genannte Notunterkünfte zur vorübergehenden Aufnahme von Asylsuchenden eingerichtet. Weitere Notunterkünfte in OWL gibt es in Paderborn, Bad Salzuflen und Hövelhof-Staumühle.

Die Asylsuchenden werden in den Erstaufnahmeeinrichtungen registriert, medizinisch untersucht und stellen dort ihren Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dies kann alternativ auch in einer Notunterkunft geschehen. Nach einigen Tagen reisen die Flüchtlinge weiter zu einer ZUE. Dort bleiben sie in der Regel drei Monate. Anschließend werden sie von den Einrichtungen der Kommunen in Ostwestfalen-Lippe aufgenommen.