Update Corona Kreis Herford, Stand: 19.03

Corona-Fälle im Kreis Herford steigen an – Neue bestätigte Fälle in der Notbetreuung

Kreis Herford. Im Kreis Herford gibt es nun insgesamt 72 bestätigte Corona-Fälle. Seit gestern sind 20 neue bestätigte Fälle dazu gekommen. Unter den Neuinfizierten sind auch drei bestätigte Fälle aus der Grundschule Südlengerheide in Bünde (ein Kind sowie zwei Erwachsene aus der Lehrer- bzw. Elternschaft). Die Notbetreuung wurde durch eine Verfügung der Stadt Bünde geschlossen, weil in der Betreuung mögliche Kontaktpersonen sind. Zudem ist eine Betreuerin in der Notbetreuung der AWO-Kita in den Tannen in Löhne am Corona-Virus erkrankt. Alle Kinder und Betreuungspersonen dieser Gruppe gelten als Kontaktpersonen und befinden sich in häuslicher Beobachtung. Über die Einrichtung einer anderen Notgruppe wird der Träger des Kindergartens schnellstmöglich entscheiden.

2 Infizierte sind wieder gesund: Es gibt auch gute Nachrichten: Zwei Personen gelten wieder als gesund, sodass die Zahl der aktuellen Infektionen bei 70 liegt. Zudem konnte eine Person, die als Corona-Patient im Klinikum stationär behandelt wurde, das Krankenhaus wieder verlassen.  Von den insgesamt 70 infizierten Personen aus dem Kreisgebiet stammen 18 aus Herford, die anderen Personen verteilen sich auf Enger (6), Vlotho (2), Spenge (2), Rödinghausen (2), Kirchlengern (5), Löhne (14), Bünde (13) und Hiddenhausen (8). Es handelt sich um 38 männliche und 32 weibliche Personen.

Viele Bürgerinnen und Bürger fragen zunehmend nach, wann ein Abstrich angebracht und notwendig ist. Deshalb hier eine Übersicht:

Man gilt als begründeter Verdachtsfall, wenn Symptome vorliegen und man in den letzten 14 Tagen entweder einen engen Kontakt zu nachweislich infizierten Personen hatte oder aus einem Risikogebiet innerhalb der letzten 14 Tage zurückgekehrt ist. Ist man ein begründeter Verdachtsfall und nachweislich positiv getestet worden, ordnet das Gesundheitsamt eine Quarantäne an. Gilt man als begründeter Verdachtsfall und wurde jedoch negativ getestet, wird dennoch eine häusliche Beobachtung bis zum Ende der Inkubationszeit (14 Tage) angeordnet.

Eine häusliche Beobachtung wird ebenfalls angeordnet, wenn man zwar keine Symptome hat, aber in den letzten zwei Wochen Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatte. Hat man keine Symptome, kehrte aber innerhalb der letzten 14 Tage aus einem Risikogebiet zurück, empfiehlt das Gesundheitsamt eine 14-tätige häusliche Beobachtung und die Vermeidung sozialer Kontakte.

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