Stadt Höxter verzichtet auf die Erhebung der Elternbeiträge für Offene Ganztagsgrundschulen

Höxter. Die Stadt Höxter hat sich am Donnerstag, 26. März, nach vorheriger Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden, dazu entschieden, im April auf die Erhebung der Elternbeiträge der Offenen Ganztagsschulen sowie der städtischen Betreuungsprogramme „Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn plus“ zu verzichten. Eine entsprechende dingliche Entscheidung wurde von Bürgermeister Alexander Fischer und dem Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Familie und Sport, Ratsmitglied Günter Wittmann unterzeichnet. 

IMG-20200324-WA0004Damit gilt in Höxter nun auch für Schulen im Primarbereich die gleiche Regelung wie für Kindergärten. Denn auch der Kreis Höxter wird ab April vorerst keine Elternbeiträge mehr für die Kindertagesbetreuung erheben. Dies hatten Kreisverwaltung und Vertreter der Kreistagsfraktionen von CDU und SPD in einer Dringlichkeitssitzung vergangene Woche beschlossen.

Ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Erstattung der Elternbeiträge entsteht durch das Betretungsverbot für Betreuungseinrichtungen, wie Kindergärten oder Offene Ganztagsschulen, nicht. „Mit dieser Maßnahme wollen wir aber einen Beitrag zu Entlastung der Familien im Stadtgebiet Höxter leisten“, erklärt Bürgermeister Alexander Fischer: „Für viele Familien ist dies ohnehin schon eine schwierige Zeit. Da wollen wir ihnen helfen, wo wir können, und auf die Erhebung im April verzichten.“  

Donnerstagabend wurde dieser Verzicht für die Betreuungsformen KIBIZ, OGS und Tagespflege für den April durch die NRW Landesregierung bestätigt. So hat das Land nach einer Einigung zwischen der Regierung und den Kommunalen Spitzenverbänden außerdem angekündigt, die Hälfte der durch die Erlassung der Beiträge entstehenden Kosten zu übernehmen.

„Mit unserer dringlichen Entscheidung geben wir den Eltern in der Stadt Höxter ab sofort Sicherheit, dass sie im April für nicht die Betreuungsangebote zahlen müssen“, sagt auch Dezernent Stefan Fellmann, zuständig für Schulen, Ordnung, Soziales und Recht. 

Zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus wurde seit Montag, 16. März nach einem Beschluss der Landesregierung der Unterrichtsbetrieb in allen Schulen in NRW vorerst bis zum Ende der Osterferien am 19. April eingestellt. Eine Betreuung in den Offenen Ganztagschulen und in den städtischen Betreuungsangeboten ist seitdem nur im Einzelfall in der sogenannten Notbetreuung möglich. Auch für Eltern, die ihre Kinder momentan in dieser Betreuung haben, werden die Beträge erlassen.

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