Rietberger Fischteiche bleiben Schutzgebiet

Detmold. Die Bezirksregierung Detmold stellt die Fischteiche des Gutes Rietberg auch für weitere 20 Jahre unter Schutz. Die Flächen sind jetzt als Naturschutzgebiet erneut ausgewiesen worden. Eine Bewirtschaftung ist dennoch weiterhin möglich: Eigentümer und Bezirksregierung haben vereinbart, die Teiche naturschutzgerecht zu bewirtschaften.

Die etwa 50 Hektar umfassenden Fischteiche waren erstmals im Jahr 1996 als Naturschutzgebiet ausgewiesen worden. Die erneute Unterschutzstellung dokumentiert, dass dieses Gebiet besonders schutzwürdig ist. Außerdem sichert die Ausweisung den Schutzstatus rechtlich für die kommenden 20 Jahre ab.

Haben eine Bewirtschaftung der Rietberger Teiche vereinbart, die naturschutzfachlichen Ansprüchen gerecht wird (von links): Bernhard Walter (Leiter Biologische Station Gütersloh/Bielefeld), Rita Rothenstein (Bezirksregierung Detmold), Carl Philipp Tenge-Rietberg und Hans-Georg Westermann (Leiter untere Naturschutzbehörde).

Haben eine Bewirtschaftung der Rietberger Teiche vereinbart, die naturschutzfachlichen Ansprüchen gerecht wird (von links): Bernhard Walter (Leiter Biologische Station Gütersloh/Bielefeld), Rita Rothenstein (Bezirksregierung Detmold), Carl Philipp Tenge-Rietberg und Hans-Georg Westermann (Leiter untere Naturschutzbehörde).

Das Naturschutzgebiet „Rietberger Fischteiche“ ist ein wichtiger Bestandteil eines noch größeren schützenswerten Bereiches, dem EU-Vogelschutzgebiet „Rietberger Emsniederung mit Steinhorster Becken“. Dieses erstreckt sich über insgesamt 927 Hektar in den Kreisen Gütersloh und Paderborn. „Die Rietberger Fischteiche mit ihren Brut- und Rastvogelbeständen sind also nicht isoliert zu betrachten. Sie stehen in enger funktionaler Verbindung mit den Feuchtwiesen der Rietberger Emsniederung und dem zweiten ‚Ankerpunkt‘ des Vogelschutzgebietes, dem Steinhorster Becken“, erklärt Rita Rothenstein vom Dezernat für Naturschutz der Bezirksregierung.

Behutsame Bewirtschaftung vereinbart

Der Erhalt der menschengemachten Fischteiche erfordert eine Bewirtschaftung, wie sie für eine Karpfenteichanlage typisch ist. Dazu gehören das Ablassen des Wassers in einzelnen Teichen für einige Wochen sowie der Rückschnitt von Gehölzen und Teilen des Röhrichts, die ohne menschliches Zutun die Fläche über kurz oder lang komplett bedecken würden. Damit würden einige Lebensräume, welche die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes ausmachen, verloren gehen.

Die Bezirksregierung und der Eigentümer, Carl-Philipp Tenge-Rietberg, haben daher eine Vereinbarung unterzeichnet, die die Bewirtschaftung nach naturschutzfachlichen Kriterien durch den Eigentümer sicherstellt und auch honoriert. Rothenstein: „Die für die Bewahrung des guten Erhaltungszustandes nötigen Maßnahmen werden in einem jährlich stattfindenden Gespräch zwischen dem Eigentümer, der Biologischen Station und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Naturschutzbehörden abgestimmt.“

Rietberger Teiche: Ruhe für Wasservögel, Heimat des Moorfrosches

Die Fischteiche des Gutes Rietberg umfassen etwa 50 Hektar Fläche und liegen ganz nah am Zentrum der Gemeinde Rietberg. Sie sind ein Kleinod der Tier- und Pflanzenwelt: Seit Entstehen der Fischteichanlage zu Beginn des 20. Jahrhunderts hat sich hier eine vielfältige Flora und Fauna eingestellt. Die Teiche sind von großer Bedeutung für Wasservögel und Röhrichtbrüter, zum Beispiel für Teichrohrsänger, Flussregenpfeifer, Zwergtaucher oder verschiedene, teils seltene Entenarten.

Die störungsempfindlichen Vögel finden in diesem zwar ortsnahen aber gleichzeitig abgeschiedenen Refugium einen einzigartigen Rückzugsraum. Bemerkenswert ist auch das Vorkommen der Moorfrösche. Darüber hinaus beherbergen die Teiche eine Vielzahl gefährdeter Pflanzenarten. Die Entwicklung der Tier- und Pflanzenbestände wird seit der erstmaligen Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet vor 22 Jahren von der Biologischen Station Gütersloh-Bielefeld beobachtet und dokumentiert.

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