Ratssitzung mit reduzierter Teilnehmerzahl

Stadt Paderborn. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird die Sitzung des Rates der Stadt Paderborn am Mittwoch, 8. April, mit einer reduzierten Anzahl von Sitzungsteilnehmenden stattfinden. Um die Handlungsfähigkeit der kommunalen Vertretung auch weiterhin sicherzustellen, haben die Ratsfraktionen eine sogenannte Pairing-Vereinbarung getroffen. Sie sieht vor, dass die Fraktionen zu gleichen Teilen auf Stimmen verzichten, um die Kräfteverhältnisse nach Maßgabe des Spiegelbildlichkeitsgrundsatzes auch bei reduzierter Teilnehmerzahl aufrechtzuerhalten. 

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird die Sitzung des Rates der Stadt Paderborn am Mittwoch, 8. April, mit einer reduzierten Anzahl von Sitzungsteilnehmern stattfinden.© Stadt Paderborn

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird die Sitzung des Rates der Stadt Paderborn am Mittwoch, 8. April, mit einer reduzierten Anzahl von Sitzungsteilnehmern stattfinden.© Stadt Paderborn

Ab sofort werden anstelle der 64 im Rat vertretenen Mitglieder bis auf Weiteres nur noch 22 Mitglieder der Fraktionen an den Sitzungen des Rates teilnehmen. Als weiteres Mitglied des Rates nimmt der Bürgermeister an den Ratssitzungen teil. Alle Mitglieder verfügen über eine Stimmberechtigung. 

Zur Vorbereitung der Sitzungen werden allen Ratsmitgliedern frühzeitig Unterlagen im Ratsinformationssystem der Stadt Paderborn zur Verfügung gestellt. Vor dem Hintergrund, dass voraussichtlich überwiegend keine Vorberatungen der Fachausschüsse stattfinden werden, können schriftliche Anfragen zu den Beschlussvorlagen und Anlagen durch die Fraktionen an die Verwaltung gerichtet werden. Diese werden schriftlich beantwortet. Die Fragestellungen und Antworten werden vor der Sitzung im Ratsinformationssystem wiederum allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Dieses Verfahren soll zudem zu einer Verkürzung der Sitzungs- und Redezeiten beitragen.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hatte den Abschluss einer Pairing-Vereinbarung als mögliche Handlungsoption für die Kommunen empfohlen, um den bestehenden Herausforderungen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von COVID-19 Rechnung zu tragen.

Darüber hinaus sollen Maßnahmen wie die Bereitstellung von Desinfektionsmöglichkeiten und die Sicherstellung ausreichender Abstände dem Schutz der Anwesenden während der Ratssitzungen dienen.

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