Ratgeber zum Thema „Hartz4“ – Alles, was Sie wissen müssen!

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. stellt einen kostenlosen Ratgeber mit allen relevanten Informationen zum Thema „Hartz4“ zur Verfügung. Interessierte erhalten hier alle Informationen von der Antragstellung bis hin zum Jobcenter. Der folgende Text bietet einen Einblick.

Hartz4„HartzIV- Empfänger sind immer arbeitslos“ – dieses Gerücht wird innerhalb der Gesellschaft immer wieder zum Vorschein gebracht. Viele Menschen glauben, Hartz4-Empfänger seien faul und könnten daher nicht von ihrem Einkommen leben. Diese Annahme ist jedoch falsch, denn viele Bezieher von ALG II sind erwerbstätig und besitzen gleich mehrere Jobs, um sich und ihren Familien ein gutes Leben finanzieren zu können. Aufgrund vieler verschiedener Situationen und Lebensumstände, ist es allerdings einigen Menschen, wie z.B. Alleinerziehenden, nicht möglich, eine Beschäftigung auf Vollzeit anzunehmen. Andere wiederum können von dem niedrigen Gehalt nicht alle Ausgaben begleichen. Daher haben auch Erwerbstätige laut Sozialgesetzbuch Anspruch auf Hartz4.

Wer genau Anspruch auf Hartz4 hat, wird durch das SGBII, genauer §7, geregelt. Demnach sind folgende Personen Leistungsberechtigte:

• das 15. Lebensjahr vollendet und das Rentenalter noch nicht erreicht haben,
• erwerbsfähig und
• hilfebedürftig sind sowie
• ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Als erwerbsfähige Person gelten jene, die sowohl geistig als auch körperlich in der Lage sind, mindestens sechs Stunden pro Tag zu arbeiten. Kann eine Person nur drei bis sechs Stunden pro Tag arbeiten, liegt eine eingeschränkte Erwerbstätigkeit vor. Ein Anspruch auf Hartz4 besteht nicht mehr, wenn die Person gar nicht erwerbsfähig ist, also nicht einmal drei Stunden pro Tag arbeiten kann. In diesem Fall besteht jedoch Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung.

Hilfebedürftig sind wiederum jene Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem eigenen Vermögen bzw. Einkommen bestreiten können. Ihnen stehen dann ebenfalls Zuschüsse durch die Behörden zu.

Wem laut diesen Definitionen Hartz4 zusteht, muss dies in einem zuständigen Jobcenter beantragen. Da das Jobcenter bis zu sechs Wochen Zeit hat, um einen Antrag zu bearbeiten, sollte dieser rechtzeitig eingereicht werden. So vermeiden die Betroffenen, dass sie lange ohne finanzielle Leistungen überstehen müssen. Handelt es sich um den ersten Besuch beim Jobcenter, sollte sich der Betroffene noch persönlich dort melden, das zunächst eine Bestandsaufnahme erfolgt: Wie sind Ihre Adressdaten? In welcher Situation befinden Sie sich? Sind Sie an der richtigen Stelle, um die Ihnen zustehenden Leistungen zu beantragen?

Nachdem das Gespräch beendet ist, erhalten die Betroffenen wichtige Formblätter, die für die weitere Antragstellung relevant sind. Welche der Antragsteller genau erhält, ist von seinen persönlichen Lebensumständen abhängig und von Fall zu Fall unterschiedlich. Folgende Formblätter gehören allerdings in jeden offiziellen Hartz4-Antrag:

● Hauptantrag
● Anlage KDU (Kosten für die Unterkunft und Heizung)
● Anlage EK (Einkommen)
● Anlage VM (Vermögen)

In diesen Formularen machen die Antragsteller Angaben zu ihrer Person, ihrer eventuell bestehenden Bedarfsgemeinschaft, ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen, eventuellen Einschränkungen oder Lebensumständen, die einen Mehrbedarf rechtfertigen sowie zu ihrer aktuellen Wohnsituation.

Sind alle Formblätter ausgefüllt, kann der Antrag in jedem, für den betroffenen zuständigen Jobcenter, abgegeben werden. In der Regel besitzt jeder Landkreis, jede kreisfreie Stadt und jede Kommune ein Jobcenter. Diese sind auf der Webseite der Agentur für Arbeit abrufbar.

Weitere Informationen zum Thema „Hartz4“ finden Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.hartz4hilfthartz4.de viele weitere Ratgeber, Informationen und eBooks zu Themen, wie Wohnung&Miete, Job&Bewerbung sowie Hartz4-Finanzen.

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V.

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. wurde im Januar 2017 vom Rechtsjournalisten Marcel Weber in Berlin gegründet. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Transparenz im Bereich Sozialrecht zu schaffen, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die wichtigsten Themen zu bieten.

Ziel und Zweck der Interessengemeinschaft e.V. ist die Beobachtung sozialrechtlicher Entwicklungen, Analyse und Kommentierung aktueller Rechtsprechungen sowie der Bereitstellung von Informationen und Hilfestellungen für Leistungsempfänger und Interessierte. Dabei verfolgt der Verein keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. In ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins erhalten diese keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins.

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