Ostwestfalen – Lippe bietet 2.750 Restaurants und Gaststätten

Wohl bekomm’s! Auf der Weihnachtsfeier sollten nicht nur die Getränke stimmen, sondern auch die Arbeitsbedingungen von Köchen und Kellnern. Die Gewerkschaft NGG rät zum Gastro - Check: „Die Dehoga - Plakette ist eine gute Orientierung für die Weihnachtsfeier.“ Foto: NGG

Wohl bekomm’s! Auf der Weihnachtsfeier sollten nicht nur die Getränke stimmen, sondern auch die Arbeitsbedingungen von Köchen und Kellnern. Die Gewerkschaft NGG rät zum Gastro – Check: „Die Dehoga – Plakette ist eine gute Orientierung für die Weihnachtsfeier.“ Foto: NGG

OWL. Gastro – Tipp: Für die Weihnachtsfeier nach einem Dehoga-Lokal suchen Tipp für die Qual der Wahl bei der Weihnachtsfeier: Firmen, die in Ostwestfalen-Lippe noch einen Ort zum Anstoßen mit den Mitarbeitern suchen, sollten einen Qualitätscheckmachen. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG): „Wem gutesEssen und Trinken, aber auch ein professioneller Ablauf und eine freundliche Bewirtung wichtig sind, der sollte auf ein Lokal mit Dehoga – Plakette setzen“, empfiehlt NGG – Geschäftsführerin Gaby Böhm. Zwar habe man mit dem Deutschen Hotel – und Gaststättenverband (Dehoga) als Gewerkschaft einige Streitpunkte.

„Aber klar ist auch: Restaurants, die Mitglied im Arbeitgeberverband sind, bezahlen ihre Mitarbeiter im Schnitt besser, geben mehr Urlaub und häufiger ein Weihnachtsgeld. Die Dehoga – Plakette ist damit eine gute Orientierung für die Weihnachtsfeier. Denn wo Tarifverträge gelten, ist in der Regel auch Qualität und Fairness zu haben“, so Böhm . In Ostwestfalen – Lippe gibt es nach Angaben des Statistischen Landesamtes rund 2.750 gastronomische Betriebe.

„Welche von ihnen Dehoga – Mitglied sind, ist auf den ersten Blick oft nicht zu erkennen. Deshalb sollte man in jedem Fall vorher anrufen und gezielt nachfragen“, rät Böhm. Die Geschäftsführerinder NGG Bielefeld – Herford ist überzeugt: „Der Braten oder die Kartoffelklöße schmecken noch mal so gut, wenn man weiß, dass sie unter fairen Bedingungen zubereitet wurden. Das gilt nicht nur zur Weihnachtszeit.“

image001