Osterfeuer bis 9.3. bei der Ordnungsbehörde melden

Minden. Die Ordnungsbehörde der Stadt Minden informiert, dass Vereine und Organisationen, die im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung ein Osterfeuer abbrennen möchten, dieses bis zum 9. März 2018 bei der Ordnungsbehörde anzeigen müssen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen der Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Minden (OVO) bezüglich des Osterfeuers einzuhalten sind. Das Brenngut darf demnach eine Höhe von 3 Meter und einen Durchmesser von 6 Meter nicht überschreiten. Ferner muss der Holzhaufen von einem 15 Meter breitem Ring umgeben sein, der von brennbaren Stoffen frei ist. Des Weiteren sind die folgenden Mindestabstände einzuhalten:

–  100 Meter von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden,

–  25 Meter von sonstigen baulichen Anlagen,

–  50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen,

–  10 Meter von befestigten Wirtschaftswegen.

Der Vordruck für die Anzeige eines Osterfeuers kann online auf der städtischen Internetseite unter dem Punkt Osterfeuer heruntergeladen werden.

Für Rückfragen oder Anforderungen der Anzeigevordrucke stehen die folgenden Mitarbeiter*innen der Ordnungsbehörde gern zur Verfügung:
Herr Donnecker (Tel.: 0571/ 89 425, E-Mail: a.donnecker@minden.de)
Frau Möller (Tel.: 0571/ 89 417, E-Mail: k.moeller@minden.de)