Osterfeuer nur anlässlich von Veranstaltungen zur Brauchtumspflege erlaubt

Herford. Wenn das Osterfest naht, denken zahlreiche Vlothoerinnen und Vlothoer an den überlieferten Osterbrauch, die Wintergeister mit einem Feuer zu vertreiben.  Dass darunter allerdings die Umwelt leidet, hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen unterstrichen. In einem Erlass wurde darauf hingewiesen, dass die Tagesgrenzwerte für Feinstaub in Nordrhein-Westfalen an den Osterfeiertagen deutlich überschritten wurden.

Zugleich erinnert das Ministerium daran, dass Osterfeuer nur zulässig sind, wenn sie zur wirklichen Brauchtumspflege dienen. Dazu hat das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2004 klargestellt, dass von Brauchtumspflege nur die Rede sein kann, wenn sie im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung z.B. von einer Organisation oder einem Verein stattfindet. Private Osterfeuer sind daher unzulässig und können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.

Besuchen Sie die von einigen Löschgruppen der Vlothoer Feuerwehr oder von Vereinen ausgerichteten Traditionsveranstaltungen. Diese haben sich seit Jahren als guter Ort für Brauchtumspflege und Geselligkeit bewährt.

Informationen darüber, wie Sie mit Grünabfällen wie Baum- und Strauchschnitt umgehen können, finden Sie im Abfallkalender der Stadt Vlotho.

Neben der Biotonne gibt es in Vlotho das Zusatzangebot der Biosaisontonne für größere Mengen Rasenschnitt und Gartenabfälle. Die Tonne wird von Mai bis Oktober geleert und kostet entsprechend die Hälfte der Ganzjahres-Biotonne.

Baum- und Strauchschnitt kann gehäckselt werden, nutzen Sie das städtische Angebot. Für ein geringes Entgelt kommt der Häckseldienst im Frühjahr und Herbst zu den im Abfallkalender angegebenen Terminen zu Ihrem Grundstück.