NEU ab 27. März: Soforthilfen für Kleinunternehmer und Selbstständige

OWL. Konkret bedeutet dies: Direkte Zuschüsse zur wirtschaftlichen Existenzsicherung in Höhe von 9.000 Euro (bis fünf Mitarbeiter) bzw. 15.000 Euro (bis zehn Mitarbeiter). Zusätzlich plant die Landesregierung, das Sofortprogramm des Bundes aufzustocken und Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro zu gewähren.

Ab Freitag, 27.03.2020, wird diese Corona-Soforthilfe per vollelektronischem Antragsverfahren an die Unternehmen weitergereicht:

https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

Laut Wirtschafts- und Digitalminister Andreas Pinkwart spielen gerade jene kleinen und mittleren Unternehmen eine Schlüsselrolle in der nordrhein-westfälischen Wirtschaft und beschäftigen nahezu die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeslandes. Wichtig sei es, für ebendiese Unternehmen Voraussetzungen zu schaffen, bewährtes Personal zu behalten, damit sie nach der Krise am Aufschwung teilhaben können.Lutz Lienenkämper bestätigt, dass man den NRW-Rettungsschirm nutzen werde, um die heimische Wirtschaft mit ihren kleinen und mittelständischen Unternehmen und deren Arbeitsplätze und Aufstiegschancen bestmöglich durch die Krise zu bringen. 

IMG-20200324-WA0004Das Land stellt darüber hinaus weitere umfangreiche Angebote zur Liquiditätssicherung in Aussicht:

1.Über Bürgschaften besichern beispielsweise die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio.Euro pro Unternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) Kredite. Die Bürgschaftsbank ermöglicht außerdem eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.

2.Von der Krise betroffenen Unternehmen kommt die Finanzverwaltung mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft-und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft-und Gewerbesteuer) entgegen. Ab sofort steht zu diesem Zweck ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung.

3.Im Falle eines Tätigkeitsverbotes (z. B. Quarantäne) aufgrund des Corona-Virus, können Betriebe eine Entschädigung für die Lohnfortzahlung bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe beantragen.

4.Beteiligungskapital speziell für kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (u.a. Unternehmen, die ausbilden, Gründungen aus der Arbeitslosigkeit):Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro). 

Details zu den Finanzierungsinstrumenten und Ansprechpartner finden Unternehmer auf: www.wirtschaft.nrw/corona

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