Naturschutzgebiet „Rietberger Emsniederung“ wird neu ausgewiesen

_UferschnepfeDetmold. Das 1989 ausgewiesene Naturschutzgebiet „Rietberger Emsniederung“ gehört mit einer Fläche von circa 445 Hektar zu den größten Feuchtwiesenschutzgebieten im Kreis Gütersloh; mit einem kleineren Anteil im Kreis Paderborn. Es ist Teil des Europäischen Vogelschutzgebietes „Emsniederung bei Rietberg mit Steinhorster Becken“. Die jetzt seitens der Bezirksregierung Detmold erfolgte Neuausweisung war notwendig geworden, weil die Verordnung nach 20 Jahren außer Kraft getreten war.

Das Schutzgebiet weist einen sehr hohen Grünlandanteil auf. Wertvolle und artenreiche Vegetationsbestände der Feuchtwiesen haben sich insbesondere in den Kernbereichen, die sich im Wesentlichen in öffentlicher Hand befinden, er-halten. Insgesamt wurden in dem Gebiet 350 verschiedene Gefäßpflanzenarten nachgewiesen, darunter 53 vom Aussterben bedrohte so genannte Rote-Liste-Arten: Zum Beispiel Fieberklee, Wasserfeder, Sumpf-Blutauge und Wasser-Greiskraut. Die Biologische Station Gütersloh-Bielefeld hat bis zu 82 verschie-dene Brutvogelarten im Naturschutzgebiet gezählt. Uferschnepfe und Großer Brachvogel sind regelmäßig mit etwa zehn beziehungsweise 17 Brutpaaren ver-treten. Darüber hinaus ist die Rietberger Emsniederung Rastgebiet für viele Zugvögel. Neben nordischen Bläss- und Saatgänsen sind Fischadler, Kampfläufer, Silberreiher und Kraniche zu beobachten.

Mit der Neuausweisung des Naturschutzgebietes sind geringfügige Veränderungen an der Gebietsabgrenzung verbunden. Hinzu gezogen wurden Flächen, die als geschützte Biotope ausgewiesen sind oder zum Teil bereits im Vogelschutzgebiet liegen. In anderen Fällen wurde die neue Gebietsgrenze an gut sichtbare Geländestrukturen verlegt.

Die Verordnung enthält im Wesentlichen Regelungen zum Grundschutz, zum Beispiel ein Grünlandumwandlungs- und Entwässerungsverbot. Erstmals aufgenommen wurde eine Anzeigepflicht für landwirtschaftliche Nutzungen. In der Praxis sollen dazu gemeinsam mit der Landwirtschaft so genannte Bewirtschaftungspläne aufgestellt werden, die sowohl betriebliche als auch naturschutzfachliche Belange berücksichtigen. Zur Jagd und zur Fischerei sieht die Verordnung vertragliche Ergänzungen vor. Sie erlauben eine flexible Handhabung der Vor-schriften und berücksichtigen insbesondere die Situation regelmäßig brütender Wiesenvögel.

In weiten Bereichen des Schutzgebietes ist die Vegetation des Grünlands bereits stark verarmt. Durch die immer intensiver werdende Nutzung haben sich viele Feuchtwiesen in Fettweiden umgewandelt. Damit einhergehend verschlechtert sich auch der Lebensraum der Wiesenvögel, da Insekten, auf die sie als Hauptnahrungsquelle angewiesen sind, kaum noch blütenreiche Wiesen vor-finden. Um den Zustand der Feuchtwiesen zu verbessern, ist eine Extensivierung wünschenswert. Dazu sollen die mit den Landwirten abzustimmenden Bewirtschaftungspläne beitragen. Weitergehende Bewirtschaftungsauflagen – beispielsweise zu Viehbesatzdichte, Düngung und Mahdzeitpunkt – werden mit den betroffenen Landwirten in Verträgen nach dem Kreiskulturlandschaftsprogramm vereinbart.

Mit vielen Bewirtschaftern und Eigentümern haben Bezirksregierung und Kreis Gütersloh bereits der Unterschutzstellung gesprochen. Weiterhin wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine gemeinsame Informationsveranstaltung durchgeführt sowie Gelegenheit zur Erörterung des Verordnungsentwurfs an Bürgersprechtagen geboten. Dabei vorgetragene Anregungen und Bedenken hat die verfahrensführende Bezirksregierung durch Änderung und Ergänzung des Entwurfs im Detail Rechnung getragen, soweit dies möglich und sinnvoll erschien.

Foto: Stadt Detmold