LWL zahlte 2019 rund 2,3 Millionen Euro Blinden- und Gehörlosengeld

Kreis Paderborn . Rund 2,30 Millionen Euro hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im vergangenen Jahr an blinde und hochgradig sehbehinderte sowie gehörlose Menschen im Kreis Paderborn ausgezahlt (2018: rund 2,27 Millionen Euro). 2019 erhielten 721 Menschen diese Hilfe, um den finanziellen Mehraufwand, den ihre Behinderung mit sich bringt, auszugleichen (2018: 717).

Junge Menschen, die Hilfe durch das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe erhalten. Fotos:LWL

Junge Menschen, die Hilfe durch das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe erhalten. Fotos:LWL

Blinden- oder Gehörlosengeld erhalten Menschen in Westfalen-Lippe, deren Seh- oder Hörvermögen stark eingeschränkt oder gar nicht mehr vorhanden ist. Durch die Sinnesschädigung fallen häufig erhebliche Kosten an, die nur zum Teil von den Krankenkassen abgedeckt werden. „Die Gelder vom LWL sollen diese Ausgaben ausgleichen“, so LWL-Sozialdezernent Matthias Münning. „Sie werden unabhängig von Einkommen und Vermögen des Betroffenen gezahlt.“

Ab dem 1. Juli 2020 erhöht sich der monatliche Beitrag für blinde Erwachsene unter 60 Jahren auf 765,43 Euro (bisher: 739,91 Euro). Ab dem 60. Lebensjahr beträgt das Blindengeld 473 Euro. Der monatliche Beitrag für Kinder und Jugendliche erhöht sich ebenfalls auf 383,37 Euro (bisher: 370,59 Euro). Stark hörgeschädigte, hochgradig sehbehinderte oder taube Menschen haben Anspruch auf eine Hilfe von monatlich 77 Euro.

2019 haben westfalenweit 25.546 (2018: 25.858) Menschen mit Sinnesbehinderung Blinden- und Gehörlosengeld in Höhe von 79,59 Millionen Euro (2018: 80,28 Millionen Euro) vom LWL erhalten.

Um Leistungen zu erhalten, müssen Betroffene beim Landschaftsverband zuvor einen Antrag stellen. Formulare sind bei allen Sozialämtern erhältlich. Sie können auch direkt beim LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe angefordert werden.
Weitere Informationen gibt es unter
https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/

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