Landrat Adenauer verbietet Menschen-Ansammlungen

Foto: Kreis Gütersloh

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Gütersloh. Die Lage im Kreis Gütersloh ist ernst. Mit 219 Infizierten (Stand  22. März, 12 Uhr) liegt der bevölkerungsreichste Kreis in OWL weit vorne in der Region. Nachdem gestern (am 21. März) bekannt wurde, dass Patienten und Personal in einem Dialysezentrum CoVid-19 positiv getestet wurden, berief Krisenstabsleiter Thomas Kuhlbusch zu einer weiteren Sit-zung des Stabes ein.

Der Krisenstab beriet in seiner heutigen Sitzung zum einen wie die lebenswichtige Versorgung der Patienten sichergestellt werden kann. Die Hilfsorganisationen werden die nötigen Transporte als sogenannte qualifizierte Krankentransporte übernehmen. Taxis können wegen der ansonsten bestehenden Ansteckungsgefahr nicht mehr eingesetzt werden. Bei Schutzkleidung und Desinfektion hilft der Regelrettungsdienst des Kreises Gütersloh. Zudem sind inzwischen mindestens 15 Arztpraxen von der Coronaepidemie betroffen.

Vor dem Ernst dieser Lage beschäftigte sich der Krisenstab zum anderen mit der Frage, wie die Verbreitung des Coronavirus weiter entgegengewirkt werden kann. Da es nach Berichten der Polizei und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister immer noch Menschen gebe, die sich in zum Teil großen Gruppen unter freiem Himmel zum Feiern treffen, hat Landrat Adenauer am Sonntagmittag entschieden, dass Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen unter freiem Himmel ab dem 23. März, null Uhr verboten sind.

Davon ausgenommen sind Personengruppen, die miteinander dadurch verbunden sind, dass sie in ständiger häuslicher Gemeinschaft leben und unter derselben Anschrift gemeldet sind (zum Beispiel Familien, ständige Wohngemeinschaften). Auch  unvermeidbare Zusammenkünfte bei der Erledigung von Besorgungen zur Deckung des täglichen Bedarfs (zum Beispiel Warteschlangen) sind ausgenommen, wobei darauf zu achten ist, dass ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den jeweiligen Personen und die Hygienemaßnahmen nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts eingehalten werden. Und schließlich bleiben Zusammenkünfte, die aus zwingenden beruflichen Gründen oder aus Anlass von Eheschließungen oder Bestattungen erfolgen, erlaubt.

„Ich bin verantwortlich für die Gesundheit der Menschen im Kreis Gütersloh“, machte Landrat Sven-Georg Adenauer deutlich. „Ich bin davon überzeugt, wir müssen jetzt handeln.“ Landrat Adenauer steht derzeit in ständigem Kontakt mit den Bürgermeisterinnen. Ordnungsämter und Polizei werden die Einhaltung der Maßnahmen überwachen. In den ersten zwei Tagen soll es noch bei Ermahnungen bleiben. Danach drohen als Sanktionen Zwangsgelder und Geldstrafen.

Die neuen Regelungen gelten zunächst für 14 Tage, also bis Montag, 6. April. Einzelne Kommunen wie zum Beispiel Verl und Herzebrock-Clarholz hatten bereits zuvor Regelungen getroffen, das öffentliche Leben weiter einzuschränken.

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