Kreis will Teufelskreis von Sucht und Wohnungslosigkeit durchbrechen

Gütersloh. Mehr als jeder zweite Obdachlose leidet an einer Suchterkrankung – Wohnungslosigkeit und Abhängigkeit beeinflussen sich häufig wechselseitig. Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, entwickelt der Kreis Gütersloh gemeinsam mit dem Caritasverband für den Kreis Gütersloh e.V. ein Konzept zur Suchtberatung für Obdachlose.

Foto: © hikrcn - Fotolia

Foto: © hikrcn – Fotolia

Die Maßnahme baut auf der Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit ‚Endlich ein ZUHAUSE‘ auf. Nachdem der Gesundheitsausschuss am Mittwoch einstimmig für die Durchführung des Projektes stimmte, steht die Maßnahme am 27. Januar auf der Tagesordnung im Kreisausschuss. Veränderungen im sozialen Umfeld, Arbeitslosigkeit oder Wohnungsverlust – wegfallende Strukturen können Suchtprobleme auslösen und sogar verschlimmern. Umgekehrt kann die Suchterkrankung auch Auslöser für die Probleme sein. Ein Teufelskreis entsteht, aus denen sich Betroffene häufig nicht selbst befreien können. Mit der aufsuchenden Suchtberatung soll zum einen Obdachlosen geholfen werden. Zum anderen soll Suchtkranken geholfen werden, drohenden Wohnungsverlust zu vermeiden.

Um den Beratungsbedarf im Kreisgebiet zu ermitteln, hatte sich die Abteilung Gesundheit im Dezember gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen, den Trägern der Wohnungslosenhilfe, der Suchtberatung der Caritas und der Abteilung Soziales an den Runden Tisch gesetzt. Der Erfahrungsaustausch bestätigte die Notwendigkeit zum Ausbau der Suchtberatung. Laut einer landesweiten Statistik zur Wohnungslosigkeit belegt der Kreis Gütersloh aktuell den neunten Platz. Wohnungslosigkeit ist hier allerdings nicht gleichzusetzen mit Obdachlosigkeit. Es bedeutet, dass die betroffenen Menschen kein eigenes Zuhause haben und in Einrichtungen und Notunterkünften leben müssen. Aufgrund der Einordnung in der Landesstatistik wird der Kreis bei einer Antragsstellung auf Fördergelder prioritär behandelt werden. Bisher hatte der Sozialpsychiatrische Dienst der Abteilung Gesundheit die Beratung und Betreuung der Obdachlosen in besonders kritischen Fällen übernommen.

Daher soll eine entsprechende Stelle beim Land NRW beantragt werden. Sofern das Land den Antrag bewilligt, kann das Projekt im Juli mit einer Laufzeit von 18 Monaten starten. Das Land hat bereits signalisiert, das Projekt um weitere 30 Monaten zu verlängern. Ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes soll dabei in der Zusammenarbeit mit den ‚Kümmerern‘ des Bausteins Wohnen, deren Förderung von der Abteilung Soziales beantragt wurde, bestehen.

image001