Kinder und Jugendliche wirksam schützen: Was steht eigentlich drin im Jugendschutzgesetz?

– Fortbildung des Kreisjugendamtes Paderborn am Dienstag, 16. Februar, 18 bis 21 Uhr, in Paderborn –

Kreis Paderborn. Die 15-jährige Anna möchte sich mit ihren Freundinnen abends in der Disko treffen. Die Eltern sind sich nicht sicher, ob sie ihr das erlauben dürfen. Darf Anna dort Alkohol trinken? Wie lange und unter welchen Bedingungen dürfen sich Minderjährige grundsätzlich in Gaststätten aufhalten? Wie ist das mit dem Rauchen in der Öffentlichkeit? Welche Videos dürfen Kinder sehen? Fragen wie diese beantwortet das Jugendschutzgesetz. Die Bestimmungen traten zum 1. August 2003 in Kraft und dienen, wie der Name bereits sagt, dem Schutz der Jugend. Das Gesetzeswerk ist komplex und an manchen Stellen schwer zu verstehen. Das Paderborner Kreisjugendamt bietet am Dienstag, den 16. Februar, von 18 bis 21 Uhr ein Seminar zum Thema „Jugendschutz in der Öffentlichkeit“- Basiswissen zum Jugendschutzgesetz und zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag“ an. Die Veranstaltung ist kostenlos.

Die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes wenden sich in erster Linie an Veranstalter und Gewerbetreibende. „Indirekt stellen sie auch eine wichtige Hilfe für Eltern und pädagogische Fachkräfte in der Erziehung bzw. in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen dar“, sagt Carlos Tomé vom Paderborner Kreisjugendamt. Eltern und Fachkräfte erhalten durch die Vorschriften wichtige Anhaltspunkte dafür, wie ein altersangemessener Schutz in der Gesellschaft vor Risiken und Gefahren gewährleistet wird.

Im ersten Teil werden die grundlegenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes erläutert. Vorgestellt werden zudem Materialien und Methoden, die sich für die präventive Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eignen.

Die Fortbildung kann als Wahlmodul zur JuLeiCa-Grundausbildung genutzt werden. Veranstaltungsort ist der Seminarraum des Kreisjugendamtes in der Bleichstraße 39 in 33102 Paderborn.

Anmeldungen und Anfragen bei Carlos Tomé (Kreisjugendamt Paderborn) unter der Tel.: 05251 308-5122.Anmeldungen sind auch im Internet möglich: www.kreis-paderborn.de/anmeldungen-jugendamtsseminare .