Hündin im Garten vergiftet – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

image001Lübbecke / Stuttgart – Suche nach Tierquäler: Einer Polizeimeldung zufolge starb eine eineinhalbjährige belgische Schäferhündin, nachdem sie am Mittwochvormittag im Garten eines Hauses an der Gehlenbecker Straße vermutlich mit Gift oder Rasierklingen präparierte Köder gegessen hatte. Mutmaßlich hatten Unbekannte den Köder auf dem Grundstück deponiert. Die Hundehalter erstatteten am Donnerstagmorgen Anzeige bei der Polizei. Die Behörde bittet Zeugen, die entlang der Gehlenbecker Straße im Bereich der Einmündung mit der Bleichstraße eine verdächtig wirkende Person oder ein Fahrzeug bemerkt haben, sich unter der Telefonnummer 05741 27 70 zu melden. Dem Polizeibericht zufolge war bereits Ende August ein Hund auf dem Grundstück einer Familie an der Niedertorstraße auf ähnliche Weise vergiftet worden. Ob ein Zusammenhang besteht, ist unklar. Um die Suche nach dem Tierquäler zu unterstützen, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zu seiner Ermittlung und Überführung führen. Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, haben ebenso die Möglichkeit, sich telefonisch unter 01520 7373341 oder per E-Mailan die Tierrechtsorganisation zu wenden – auch anonym. PETA weist darauf hin, dass Tierhalter, deren Vierbeiner Opfer von präparierten Ködern wurden, in jedem Fall Anzeige bei der Polizei erstatten sollten. Möglicherweise waren mehrere Personen an der Giftköderauslegung beteiligt.
„Der Täter muss schnellstmöglich gefasst werden, damit Vierbeiner in Lübbecke wieder sorglos spazieren geführt werden und im Garten spielen können“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Neben der Gefährdung für Hunde und Katzen stellen mit Gift oder scharfkantigen Gegenständen gespickte Köder auch eine Gefahr für Kinder und freilebende Tiere dar. Tierhalter sollten jetzt besonders auf ihre vierbeinigen Freunde achten und im Falle eines Verdachts auf Verzehr von präparierten Ködern umgehend einen Tierarzt aufsuchen.“

PETAs Tipps für Erste-Hilfe-Maßnahmen: Besteht der Verdacht, dass ein Tier einen mit Gift oder gefährlichen Gegenständen gespickten Köder gegessen hat, muss umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden. Es besteht Lebensgefahr – das Tier kann an inneren Verletzungen qualvoll sterben. Bei Vergiftungserscheinungen wie Erbrechen, Durchfall, starker Unruhe oder Apathie, einer gelblichen Verfärbung der Schleimhäute, blassem Zahnfleisch, großen Pupillen, Atembeschwerden oder Krämpfen muss ebenfalls umgehend der Tierarzt aufgesucht werden – denn Gift wirkt schnell. Der Hund sollte beruhigt und angeleint werden. Ein Maulkorb oder eine Maulschlinge darf nicht angelegt werden, da Erstickungsgefahr bei Erbrechen droht. Ist das Tier bereits bewusstlos, sollte es in die stabile Seitenlage gebracht und die Atemwege freigehalten werden. Für eine schnelle Diagnose ist es sinnvoll, eine Probe des Köders oder des Erbrochenen mit zum Tierarzt zu nehmen.

Grundsätzlich fordert PETA die Einführung eines zentralen Meldesystems für Anschläge dieser Art. Durch eine Registrierung könnte die Bevölkerung frühzeitig über Köderwarnungen und Gefahrenschwerpunkte informiert werden, um Kinder und Tiere somit besser schützen zu können. Zugleich würde durch eine stringente Dokumentation der Fälle deutlich, wie häufig Tiere Opfer von Delikten werden. Berlin geht mit gutem Beispiel voran. In der Hauptstadt wurde aktuell der erste amtliche Giftköderatlas eingeführt. Auf einer Website können Betroffene Giftköderfunde eintragen und sich über aktuelle Funde informieren. Um der Verbreitung von Gerüchten entgegen zu wirken, muss der Köderfund allerdings zuvor bei der Polizei gemeldet worden sein. Außerdem ist ein Attest eines Tierarztes sowie, wenn möglich, ein Foto des Köders hochzuladen.

Fälle von Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen.

Tierquälerei ist eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.