Heckenschutzfrist beginnt im März

Bielefeld. Schon im März beginnen einige Vogelarten wie Amsel, Rotkehlchen, Zaunkönig oder Buchfink mit der Suche nach geeigneten Plätzen und beginnen den Nestbau. Das Umweltamt weist deshalb auf die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes zum Schutz von Nistmöglichkeiten für Vögel hin.
Danach dürfen in der Zeit vom 1. März bis 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, andere Gehölze und Röhrichte nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte. Die Schutzfrist gilt nicht für Bäume, die im Wald, in Kurzumtriebsplantagen oder auf gärtnerisch genutzten Flächen stehen.