Gewässer brauchen naturnahe Strukturen

13. Gewässerkonferenz für Ostwestfalen-Lippe

Detmold. Mehr als 240 Teilnehmer haben am Mittwoch, 28. November, bei der 13. Gewässerkonferenz „Lebendige Gewässer in Ostwestfalen-Lippe“ über aktuelle Fragen und interessante Projekte aus der Wasserwirtschaft diskutiert. Mit im Detmolder Regierungspräsidium dabei warenVertreter von Kommunen, Kreisen und Verbänden sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Im Mittelpunkt der Konferenz standen Aspekte der so genannten Hydromorphologie: Wie lassen sich Gewässer so strukturieren, dass mit geringem Aufwand ein guter ökologischer Zustand erreicht wird? Und dies möglichst im Einvernehmen mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen, beispielsweise aus der Landwirtschaft.

Grundsätzlich zählt Ostwestfalen-Lippe bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu den sehr aktiven Regionen Nordrhein-Westfalens, wie Regierungspräsidentin Marianne Thomann-Stahl eingangs ausführte. Erfreut zeigte sie sich über das Fortbestehen des Programms „Lebendige Gewässer“. „Mit den Einnahmen des Wasserentnahmeentgelts sind auf diesem Weg bereits eine Reihe vorbildlicher Renaturierungen umgesetzt worden“, sagte sie. „Die weiteren Maßnahmen der kommenden Jahre werden die heimischen Gewässer ein großes Stück auf dem Weg zu einem guten Zustand voran bringen.“

Wie die Gewässerentwicklung auch ohne Fördermittel vorangetrieben werden kann, schilderte der Geschäftsführer des niedersächsischen Leineverbands, Jens Schatz. Die Verbandsmitarbeiter würden im Zuge turnusmäßiger Unterhaltungsarbeiten regelmäßig kleine Eingriffe vornehmen. Zum Beispiel ersetzen sie die steinerne Ufersicherung durch eine ökologisch verträgliche Sicherung mit Hölzern. Der Leineverband ist mit 220.000 Hektar der flächenmäßig größte Unterhaltungsverband in Niedersachsen. Er wird hauptamtlich geführt.

Greifen bei der 13. Gewässerkonferenz in Detmold aktuelle Fragen rund um die Wasserwirtschaft auf (v.l.): Birgit Rehsies (Bezirksregierung), Dr. Michael Seidel (Hochschule Magdeburg-Stendal), Tobias Gaul (Bezirksregierung), Landwirtin Anna Luetgebrüne, Jens Schatz (Leineverband), Eva-Maria Drömer (LANUV) und Regierungspräsidentin Marianne Thomann-Stahl. © Bezirksregierung Detmold

Greifen bei der 13. Gewässerkonferenz in Detmold aktuelle Fragen rund um die Wasserwirtschaft auf (v.l.): Birgit Rehsies (Bezirksregierung), Dr. Michael Seidel (Hochschule Magdeburg-Stendal), Tobias Gaul (Bezirksregierung), Landwirtin Anna Luetgebrüne, Jens Schatz (Leineverband), Eva-Maria Drömer (LANUV) und Regierungspräsidentin Marianne Thomann-Stahl. © Bezirksregierung Detmold

Totholz und Schatten sind wichtig für Kleinstlebewesen

Dr. Michael Seidel von der Hochschule Magdeburg-Stendal verdeutlichte, wie Totholz in Fließgewässern eingesetzt werden kann, um die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Einerseits sei Totholz für Fische und insbesondere Wasserinsekten unverzichtbar. Andererseits bringe es die Gefahr mit sich, das Gewässer zu „verstopfen“ und aufzustauen. Der Einbau von Totholz müsse also an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden, lokale Sicherheitsvorgaben müssten beachtet werden. So könnten ökologischer Nutzen und Sicherheitsaspekte in Einklang gebracht werden, so Dr. Seidel.

Dass auch schattenspendende Ufergehölze wichtig für die Entwicklung von Schnecken, Muscheln, Krebstieren oder Insektenlarven sind, stellte Eva-Maria Drömer vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen dar. Dieses so genannte Makrozoobenthos besiedelt die Gewässersohle von Fließgewässern. Strukturveränderungen im Zuge von Renaturierungen zielen immer auch darauf ab, die Artenvielfalt entsprechend dem Fließgewässertyp zu entwickeln.

Äcker verschwinden im Fluss

Auch Konflikte zwischen Interessen der Landwirtschaft und denen der Wasserwirtschaft kamen bei der Konferenz zur Sprache. Die Landwirtin Anna Luetgebrune aus Lage ging auf die Risiken ein, die naturnahe Gewässer mit sich bringen. Sie erklärte, dass es durch die eigendynamische Entwicklung der Gewässer zu Uferabbrüchen kommt, wodurch wertvolle landwirtschaftliche Flächen verloren gingen. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass das Landeswassergesetz Entschädigungen nur bei einem Wechsel des Gewässerverlaufs und nur innerhalb von drei Jahren vorsieht.

Abschließend zog Tobias Gaul, Leiter der WRRL-Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Detmold, eine Zwischenbilanz zur Halbzeit des zweiten Maßnahmenprogramms. Der Vorhaben bedarf in Nordrhein-Westfalen sei sehr differenziert an die Europäische Union gemeldet worden, sagte er. Die Maßnahmenübersichten, die auf Grundlage der 2012 aufgestellten Umsetzungsfahrpläne erstellt werden sollen, zählen zu den nächsten anstehenden Aufgaben.

Weitere Informationen zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie gibt es im Internet unter: www.flussgebiete.nrw.de. Wasserwirtschaftliche Daten sind einsehbar unter www.elwasweb.nrw.de.

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