Geflügelpest: Alles Geflügel in den Risikogebieten im Raum Delbrück, Salzkotten und Hövelhof muss ab Dienstag, 15. November, in den Stall

aufstallpflicht-november-2016– Stallpflicht für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gän

Kreis Paderborn . Für sämtliches Geflügel in den so genannten Risikogebieten im Raum Delbrück, Salzkotten und Hövelhof gilt ab dem morgigen Dienstag, 15. November, eine Stallpflicht. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse müssen somit in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, beispielsweise einer Voliere, untergebracht werden, an die Wildvögel nicht herankommen. Verhindert werden soll eine Übertragung des hoch ansteckenden Viruserregers vom Typ H5N8 in Hausgeflügelbestände. Die Tierseuchenverfügung ist bereits in einer Sonderausgabe des Amtsblattes des Kreises Paderborn veröffentlicht worden und kann unter www.kreis-paderborn.de eingesehen werden.

„Am 08.11.2016 wurden mehrere Infektionen von Wildvögeln mit hochpathogener Aviärer Influenza vom Subtyp H5N8 im Kreis Plön in Schleswig-Holstein festgestellt. Weiterhin erfolgten am 09.11.2016 mehrere Infektionen von WildvögeIn in Konstanz am Bodensee in Baden-Württemberg. Am 10.11.2016 bestätigten sich Infektionen im Kreis Vorpommern-Greifswald. In den vorherigen Tagen wurden diese Viren bereits bei Hausgeflügel und Wasservögeln in Ungarn und in Polen, nahe der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern, nachgewiesen. Inzwischen sind auch Hausgeflügelbestände in Schleswig-Holstein betroffen. Eine Verbreitung des Influenzavirus des Subtyps H5N8 durch Wildvögel ist daher wahrscheinlich. Am 09. November 2016 hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5N8 in Deutschland veröffentlicht. In dieser Risikobewertung wird das Risiko des Eintrags von Geflügelpest des Subtyps H5N8 in Hausgeflügelbeständen über Wildvögel bundesweit als hoch eingeschätzt. Das FLI empfiehlt in seiner Risikoeinschätzung u.a. die Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelbetrieben“, heißt es in der Tierseuchenverfügung des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn.

Betroffen von der Stallpflicht sind im einzelnen folgende Gebiete: Nordwestliches Gebiet des Kreises Paderborn, begrenzt im Norden durch die Kreisgrenze Gütersloh / Paderborn, im Osten durch die Bundesautobahn A33, im Süden durch die Bundesstrasse B1 und im Westen durch die Kreisgrenze Soest / Paderborn (s. Karte).

Zu Risikogebieten zählen Regionen mit durchziehenden und rastenden Wildvögeln. Das sind insbesondere Gebiete in der Nähe von Seen und Flüssen. Zuletzt waren am 8. November mehrere Infektionen mit dem Erreger des Typs H5N8 auch im Kreis Plön in Schleswig-Holstein festgestellt worden. Das Friedrich-Löffler—Institut (FLI) kommt in seiner Risikoeinschätzung zum Ergebnis, dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass der Virus über Wildvögel in Hausgeflügelbestände eingeschleppt werden könnte. Die Ansteckung kann über Exkremente oder Wasser erfolgen. Die Stallpflicht soll verhindert, dass in diesen Tagen durchziehende Wildvögel und heimisches Geflügel in Kontakt kommen.

„Infektionen des Menschen mit H5N8 sind bisher nicht bekannt. Eine Übertragung des Erregers (H5N8) über infizierte Lebensmittel ist theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich“, sagt das Bundesinstitut für Risikobewertung in einer aktuellen Einschätzung vom 10. November 2016. Auch sei eine Virusübertragung (H5N8) durch den Verzehr von Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten unwahrscheinlich.

„Die Geflügelpest ist eine Tierseuche“, bekräftigt der Leiter des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Dr. Klaus Bornhorst. Breche sie in einem Geflügelbestand aus, drohe der Region ein enormer wirtschaftlicher Verlust. „Bei der im Wildvogelbestand festgestellten aviären Influenza (Typ H5N8) handelt es sich um eine hoch ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels und anderer Vogelarten, die schnell epidemische Ausmaße annehmen und damit Tierverluste und große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann“, heißt es wörtlich in der Tierseuchenverfügung. Tausende von Tieren müssten dann vorsorglich getötet werden. Im Aufstallungsgebiet sind rund 891 Tierhalter mit rund zwei Millionen Stück Geflügel betroffen. Im gesamten Kreisgebiet werden rund 2,4 Millionen Stück Geflügel in 1.819 Tierbeständen gehalten (alle Zahlen Stand 1. Januar 2016).

Die Kreisveterinäre erinnern deshalb noch einmal an die bestehende Anzeigepflicht: Wer Geflügel hält, sollte dies sofort anmelden, sofern noch nicht geschehen. Angesprochen sind alle Geflügelhalter, also auch die Hobbyzüchter. Die Größe des Bestandes spielt keine Rolle, gemeldet werden muss alles. Nur wer seine Tiere angemeldet hat, bekommt nach einem eventuellen Ausbruch eine finanzielle Entschädigung aus der Tierseuchenkasse.

Die Tierseuchenkasse hat ein eigenes Formular für die Anmeldung neuer, d. h. bislang nicht registrierter Tierhalter entwickelt: http://www.lwk.nrw.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/pdf/neuanmeldung-pdf.pdf.

Der leitende Kreisveterinär Dr. Klaus Bornhorst fordert zudem alle Halter von Geflügel eindringlich auf, ihre Bestände sorgfältig zu beobachten: Treten vermehrt Todesfälle auf, oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so muss der Besitzer unverzüglich einen Tierarzt hinzuziehen und die Todesursache abklären lassen.

Bild: Übersicht über Risikogebiete im Kreis Paderborn, in denen ab sofort die Stallpflicht gilt