Für die Störche: Betrieb von Windrädern eingeschränkt

Kreis Paderborn (krpb). Zum Schutz einer Schwarzstorchfamilie wird der Betrieb von drei Windrädern im SchwarzstochenfamilieWindpark Hassel ab sofort auf Basis einer Vereinbarung zwischen dem Umweltschutzministerium NRW, Kreis Paderborn und den Windkraftbetreibern eingeschränkt. Die Unterschriften sind geleistet.

Das Ministerium hatte dem Kreis Paderborn den geplanten Teilwiderruf von Genehmigungen für drei bestehende und eine geplante Anlage im Lichtenauer Windpark Hassel als oberste Fachbehörde untersagt. Der Kreis Paderborn hat die jetzt getroffene Vereinbarung dennoch unterzeichnet, um überhaupt einen Schutz des Storchenpaares und seines Nachwuchses sicherstellen zu können. Der Schwarzstorch zählt zu den streng geschützten Vogelarten nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

Ab sofort werden die Anlagen bis Ende Juli in den Dämmerungszeiten von 4:30 Uhr bis 5:30 Uhr und von 21:30 Uhr bis 22:30 Uhr abgeschaltet. Voraussichtlich bis Mitte August stehen die Windräder im Zeitraum 5:15 Uhr bis 6 Uhr und von 21 Uhr bis 21:45 Uhr still. Die Betreiber verpflichten sich, während der Hellphase an allen Tagen bis Ende Juli von 5:30 Uhr bis 21:30 Uhr, ab 1. August bis 15. August zwischen 6 und 21 Uhr auf eigene Kosten und in eigener Organisation sicherzustellen, dass zeitgleich mindestens zwei geschulte Beobachter den Windpark beobachten und bei Anflug eines Schwarzstorches (Eltern- oder Jungtiere) die Anlagen per Fernschaltung stilllegen. Sobald die Störche den kritischen Bereich durchquert haben, dürfen sich die Räder weiter drehen. Ab- und Anschaltungen müssen dokumentiert und dem Kreis Paderborn 14-tätig vorgelegt werden. Bei schlechten Sichtverhältnissen (Sichtweiten von weniger als 500 m) müssen die Windkraftanlagen abgeschaltet werden. Der Kreis Paderborn lässt über den gesamten Brutzeitraum, wie schon im Vorjahr, ein Monitoring durch einen Gutachter durchführen.

Der Kreis Paderborn hatte einen Teilwiderruf als Lösung bevorzugt, weil damit eine Dauerlösung geschaffen worden wäre. Schwarzstörche sind „standorttreu“, kehren also jedes Jahr aus ihrem Winterquartier zu ihrem ursprünglichen Horst zurück. Das Schwarzstorchenpaar brütete erstmals in 2016 in der Nähe des Windparks und ist in diesem Jahr Ende März in sein „Heim“ zurückgekehrt. Der Kreis Paderborn beauftragte wiederum ein Gutachterbüro, alle Flugbewegungen zu beobachten und zu dokumentieren.

Da der ganz überwiegend genutzte Flugkorridor im Bereich der vier Windkraftanlagen (3 in Betrieb, 1 genehmigt aber noch nicht gebaut) liegt, muss aus Sicht des Kreises Paderborn von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko, also einer Kollision der Schwarzstörche mit den Windrädern, ausgegangen werden. Unter diesen Bedingungen wären die Anlagen nicht genehmigt worden. Das öffentliche Interesse an der Erzeugung regenerativer und klimafreundlicher Energien konkurriere hier mit dem öffentlichen Interesse am Artenschutz. Da jedoch nur einige wenige der derzeit rund 540 laufenden Windräder im Kreis Paderborn von der Einschränkung betroffen seien, überwiege das öffentliche Interesse am Naturschutz und damit am Schutz streng geschützter Vogelarten, so die Argumentation des Kreises.

Die Elterntiere sind jetzt häufiger unterwegs, um die Jungvögel zu ernähren. Ab Anfang Juli dürften die drei Jungvögel mit ersten Flugversuchen beginnen. Die Maßnahmen und Auflagen gelten bis zum Abzug der Tiere Richtung Winterquartier, also voraussichtlich bis Mitte August. Nach Ende der Brutsaison sollen die Gespräche fortgesetzt werden. Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Monitoring sollen ausgewertet und berücksichtigt werden. Geprüft werden soll beispielsweise auch der Einsatz von automatischen, kamera-/radargestützten Abschaltsystemen oder die Schaffung von Ersatzhabitaten.

Hintergrund:
Der Schwarzstorch zählt zu den streng geschützten Vogelarten nach dem Bundesnaturschutzgesetz. In ganz NRW gibt es nach Einschätzung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) noch ganze 100 bis 120 Brutpaare.

Erstmals im vergangenen Jahr hatte der Kreis Paderborn zum Schutz des brütenden Schwarzstorchenpaares drei Windräder im Windpark Hassel tagsüber stillgelegt und sich dabei auf das artenschutzrechtliche Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes gestützt. Eine vierte Anlage, die sich ebenfalls im Flugkorridor der Störche befindet, wurde noch nicht errichtet. Das Instrument der Stilllegung ist jedoch nicht auf Dauer angelegt. Mit dem Teilwiderruf nach dem BImSchG wollte der Kreis eine Regelung auch für die kommenden Jahre schaffen, weil davon auszugehen ist, dass die Schwarzstörche zurückkehren werden.

Bild: Zum Schutz dieser Schwarzstorchenfamilie dürfen sich drei Windräder nur eingeschränkt drehen – Anfang Juli beginnen die drei Jungvögel voraussichtlich mit ihren Flugversuchen © Dr. Günter Bockwinkel