Flüchtlingshilfe Lippe e.V. Detmold

Detmold. Berufungsprozess vor dem Landgericht Detmold Am 09.04.2019 findet um 13.30 Uhr in Raum 67 des Landgerichts Detmold, Paulinenstr. 46 in Detmold die Berufungsverhandlung gegen einen Mitarbeiter der Flüchtlingshilfe Lippe e.V.  statt. Dieser wurde in der Erstinstanz verurteilt, wei er seine Abschiebung vereitelt haben soll. Die Flüchtlingshilfe Lippe e.V. kritisiert dieses Urteil als unverhältnismäßig hart.
 
Detmold. Im Februar 2018 soll der Mitarbeiter  die Abschiebung eines Geflüchteten verhindert haben, indem er sich einem Polizisten gestellt habe. Das Amtsgericht Detmold sah den Tatbestand ,,Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ als erfüllt an und verurteilte den 31-jährigen zu einer Strafe von 90 Tagessätzen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte legten gegen das Urteil Berufung ein, über die nun das Landgericht entscheiden muss. ,,Die Verurteilung zu 90 Tagessätzen halten wir für falsch „, sagt Frank Gockel, Pressesprecher der Flüchlingshilfe Lippe e. V. In anderen Fällen des passiven Widerstands werde regelmäßig von einer strafrechtlichen Verfolgung abgesehen.
 
Es dränge sich die Vermutung auf, dass das Urteil auch politisch motiviert und vom aktuellen Diskurs gegen Geflüchtete beeinflusst sei. ,,Menschen, die sich aktiv gegen Abschiebung einsetzen, sollen eingeschüchtern werden“, so Gockel weiter. ,,Wir erlebten augenblicklich eine immer härtere Abschiebepraxis, die humanitäre und rechtstaatliche Grenzen vermehr missachtet. Wir begrüßen es, wenn couragierte Menschen sich hingegen einsetzen – bis hin zu Formen des zivilen Ungehorsams“, ergänzt Dieter Bökermeier vom Vorstand des Vereins. Die Flüchtlingshilfe Lippe e.V. wurde 2005 gegründet und berät seitdem geflüchtete Menschen bei aufenthalts- und sozialrechtlichen Belangen in Lippe.
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