Erhebung für den Mietspiegel läuft noch bis 21. August

Vermieter*innen werden jetzt angeschrieben – Fristverlängerung für die Fragebögen der Mieter*innen
Minden.
Seit Anfang Juni läuft die Erhebung für den neuen Mietspiegel 2020. Zunächst wurden in Stichproben, also zufällig in den einzelnen 19 Stadtbezirken ausgewählte Mieterinnen und Mieter von der Stadt Minden angeschrieben. Diese können noch bis zum 21. August 2020 die Fragebögen zurückschicken. Die ursprüngliche Frist Mitte Juli wurde wegen der früh begonnenen Sommerferien in NRW nun verlängert. Die Rückläufe bislang seien gut, so die Stadt Minden. Mehrere hundert Fragebögen von Mietern sind bereits zurückgekommen.

„In der kommenden Woche startet die Befragung bei den Vermietern und den größeren Wohnungsbaugesellschaften“, kündigt Benjamin Groß, Leiter des Bereiches Vermessung und Geoservice, an. Hier werden die Daten ebenfalls nach dem Zufallsprinzip abgefragt. Auch die Vermieter*innen haben bis zum 21. August Zeit, die Daten der ausgewählten Wohnungen zu melden. Der Mietspiegel sollte am 1. Oktober veröffentlicht werden. „Das versuchen wir als Termin immer noch zu halten. Es könnte aber auf den 1. November hinauslaufen“, sagt Groß. Auf jeden Fall kommt der neue Mietspiegel, der ab Veröffentlichung zwei Jahre gültig ist, noch in 2020.

Erhebung für den Mietspiegel läuft noch bis 21. August. Foto: Stadt Minden

Erhebung für den Mietspiegel läuft noch bis 21. August. Foto: Stadt Minden

Die Vermieter*innen erhalten wie die Mieter*innen ein Anschreiben, Erläuterungen zum Fragebogen und den Fragebogen selbst. Dieser beinhaltet Fragen nach Größe, Baujahr, Ausstattung, Modernisierungen und dem Mietpreis der Wohnung/des Hauses. Für die Antworten sind Mietverträge, Unterlagen zur letzten Mieterhöhung sowie Betriebskostenabrechnung und auch Wohnflächenberechnungen der Wohnung hilfreich. Für die ausgefüllten Fragebögen steht ein portofreier Rücksendeumschlag zur Verfügung. Alternativ können die Fragen auch online beantwortet werden. Hierfür wird ein Link mitgeliefert. Auf Wunsch wird eine Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt, wenn mehrere Wohnungen eines Vermieters in der Stichprobe enthalten sind.

Abgefragt werden alle Mietverträge bis zum Stichtag 1. Juni 2020. „Somit gewährleisten wir, dass die aktuellsten Daten vorliegen“, sagt Groß weiter. „Alle Angaben werden strikt vertraulich behandelt und vollständig anonymisiert nur zum Zweck der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten 2020 vom Institut im Auftrag der Stadt Minden ausgewertet“, macht der Bereichsleiter deutlich. Es wird keine personenbezogene Zuordnung der Daten aus dem Fragebogen vorgenommen. Die einzelnen Fragebögen werden auch keinem Dritten zugänglich gemacht und die erfassten Daten nach Abschluss der Arbeiten gelöscht. So sei der Datenschutz gewährleistet, dessen Einhaltung vorab streng geprüft wurde.

Die Stadt arbeitet mit dem nach einer Ausschreibung beauftragten Institut „F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH“ aus Hamburg zusammen. F+B ist ein unabhängiges Forschungs- und Beratungsinstitut, das bereits in der Vergangenheit eine Reihe von qualifizierten Mietspiegeln für Kommunen erstellt hat. Hier laufen die anonym erfassten Daten zusammen.

Der Mietspiegel 2020 wird erneut ein qualifizierter sein. Die Grundlage dafür legt Paragraf 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches fest. Danach ist ein qualifizierter Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen. Das ist in Minden zuletzt im Jahr 2016 erfolgt, im Jahr 2018 wurde dieser fortgeschrieben.

Seit Anfang April 2020 gibt es – wegen der notwendigen Neuerhebung – temporär keinen gültigen, qualifizierten Mietspiegel für Minden. Zur Orientierung können Mieter*innen und Vermieter*innen den Mietspiegel von 2016 – in der Fortschreibung von 2018 – weiter verwenden. Dieser ist auf der Internetseite der Stadt Minden weiterhin abrufbar. 

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