Dringender Appell des Bürgermeisters Michael Dreier

Ernsthaftigkeit der Lage bedenken

Paderborn. Seit Veröffentlichung der landesweit und in der Stadt Paderborn allen Bürgerinnen und Bürgern aufgegebenen Verpflichtungen zu den zwingend notwendigen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des SARS-CoV -2 ab dem 18.03.2020 rufen viele Bürger bei der Stadtverwaltung an, um persönliche Unterstützung bei der Klärung der sich daraus für sie ergebenden rechtlichen und tatsächlichen Fragestellungen zu erhalten.

Der Bürgermeister der Stadt Paderborn, Michael Dreier, appelliert in diesem Zusammenhang nochmals dringend an alle Bürgerinnen und Bürger, bei der persönlichen Umsetzung der aufgegebenen Verpflichtungen die Ernsthaftigkeit der Lage zu bedenken und im Auge zu behalten, dass es zum Schutz der Gesundheit aller Bürger darum geht, für die nächsten Wochen unsere persönlichen Kontakte und unsere Aktivitäten außer Haus auf das unbedingt Notwendige zu beschränken.

Intention des Gesundheitsministeriums ist, weitere Infizierungen zu vermeiden und Infektionsketten zu unterbrechen. Darüber hinaus sollen Menschenansammlungen vermieden werden. Deshalb sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen für das gesamte Stadtgebiet untersagt.

Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Restaurants und Speisegaststätten (auch Imbissbetriebe), die ab 15 Uhr zu schließen sind, nach diesem Zeitpunkt kein „Außer-Haus-Verkauf“ – also das persönliche Abholen der Speisen und Getränke durch die Kunden – mehr zulässig ist.

Soweit Geschäfte zur Deckung des dringenden und täglichen (Spezialbedarfs) noch geöffnet haben dürfen, ist sicherzustellen, dass seitens der Geschäftsinhaber die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlagen“ getroffen werden. Bürgermeister Dreier mahnt eindringlich: „Jeder einzelne Betrieb, der jetzt noch geöffnet hat – egal ob Drogerie, Baumarkt, Tierfuttermarkt oder Supermarkt -, muss sich an diese Vorschriften halten.“ Der Bürgermeister appelliert weiter auch dringend, noch geöffnete Tattooläden oder ähnliche Einrichtungen zu schließen.

Soweit eine zusätzliche Öffnung von Geschäften an Sonn- und Feiertagen zwischen 13.00 und 18.00 Uhr gestattet ist, bezieht sich dies nach dem Erlass nur auf die Sicherstellung der notwendigen Grundversorgung mit Lebensmitteln, Getränken und Speisen, auf die alle Bürger angewiesen sind.

Dienst- und Handwerksleistungen sind grundsätzlich erlaubt. So sind beispielsweise zur Aufrechterhaltung der eigenen persönlichen Mobilität Reparaturmaßnahmen an Fortbewegungsmitteln wie z. B. Fahrrädern, Autos etc. möglich.

In den Grünanlagen der Stadt, wie dem Paderquellgebiet, Paderauen oder dem Schloß- und Auenpark, halten sich immer noch zahlreiche Gruppen auf, was nach der städtischen Allgemeinverfügung zur Verhinderung der Verbreitung des SARS-CoV -2 unzulässig ist („Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen sind für das gesamte Gebiet der Stadt Paderborn grundsätzlich untersagt“). Auch auf den Spielplätzen tummeln sich Eltern mit ihren Kindern.
Wir müssen auch feststellen, dass auch in Geschäften sich die Kunden sprichwörtlich „Ferse an Ferse“ bewegen. Die angeordneten Maßnahmen richten sich nicht nur an die Betreiber des Einzelhandels, solche Zustände durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden, sondern auch an jeden Einzelnen, sie zu beachten.

Daher appelliert Bürgermeister Michael Dreier erneut dringend an die Vernunft der Paderbornerinnen und Paderborner: „Nur wenn jeder seine sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert und nach Möglichkeit zu Hause bleibt, können wir es schaffen, dass sich die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt“.

„Ein ernsthaftes Berücksichtigen der Hinweise soll auch dazu führen, dass weitergehende Verschärfungen bis hin zur Ausgangssperre vorerst verhindert werden können“, so Bürgermeister Dreier abschließend.