Dienstwagen für Angehörige mit Minijob zählt als Betriebsausgabe

Bielefeld. Dass Ehepartner oder andere Angehörige gerade in kleinen und mittelständischen Betrieben mitarbeiten, ist keinesfalls selten. Die Ehefrau als Sekretärin auf Minijobbasis, die Schwiegertochter im Vertrieb, der Sohn hilft im Außendienst: In vielen Fällen wird ihnen dafür auch ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt. „Das Finanzgericht Köln entschied jetzt, dass der Unternehmer diese Kosten auch bei geringfügiger Beschäftigung, den sogenannten Minijobs, steuerlich geltend machen kann“, informiert Anna Margareta Gehrs, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin und Partnerin bei der Bielefelder Kanzlei HLB Stückmann, die Mitglied im bundesweiten Netzwerk HLB Deutschland ist.

In dem vor dem Finanzgericht Köln verhandelten Fall hatte ein Einzelhändler seine Ehefrau für Kuriertätigkeiten auf 400-Euro-Basis angestellt und ihr zur Ausübung ihrer Tätigkeit einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Diesen nutzte sie auch privat. Nach Abzug des geldwerten Vorteils zur privaten Nutzung des Pkw (385 Euro; ein Prozent des KFZ-Bruttolistenpreises), verblieb ein Betrag von 15 Euro zur Auszahlung an die Ehefrau. Der Unternehmer setzte beide Beträge als Betriebsausgabe an. 

Das zuständige Finanzamt beanstandete bei einer Betriebsprüfung diese Art der Nutzungsüberlassung jedoch als „fremdunüblich“, das heißt einem fremden Dritten hätte der Einzelhändler ein Fahrzeug kaum zu denselben Bedingungen überlassen. Das Finanzamt erkannte folglich das Arbeitsverhältnis nicht an und erhöhte den steuerpflichtigen Gewinn des Klägers um die Kosten für den Pkw und den Lohn für die Ehefrau (400 Euro). Das Gericht hingegen entschied zu Gunsten des Klägers: Der Arbeitsvertrag sei gültig, und sämtliche entstehende Kosten können als Betriebsausgaben angesetzt werden.

Anna Margareta Gehrs, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin und Partnerin bei der Bielefelder Kanzlei HLB Stückmann, die Mitglied im bundesweiten Netzwerk HLB Deutschland ist.

Anna Margareta Gehrs, ist Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin und Partnerin bei der Bielefelder Kanzlei HLB Stückmann, die Mitglied im bundesweiten Netzwerk HLB Deutschland ist.

„Bei einem fremden Mitarbeiter, bei dem es sich nicht um den Ehegatten oder einen nahen Verwandten handelt, würde man wahrscheinlich kein Fahrzeug zur unbegrenzten Privatnutzung zur Verfügung stellen, da die Fahrzeugnutzung und infolgedessen die tatsächlichen Fahrzeugkosten für den Arbeitgeber nicht kalkulierbar wären“, erklärt Gehrs. „Trotzdem ist diese Art der Vertragsgestaltung zwar ungewöhnlich, aber es unterliegt letztlich dem Unternehmer selbst, ob er dieses Risiko für sich eingehen möchte oder nicht.“ 

Das zuständige Finanzamt legte gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof ein. „Solange der Bundesfinanzhof noch nicht endgültig entschieden hat, sollten betroffene Unternehmer gegen einen ablehnenden Steuerbescheid Einspruch einlegen, wenn Ausgaben dieser Art nicht anerkannt werden, und einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen“, rät Gehrs. Grundsätzlich prüften Finanzämter alle Fälle einzeln, um zu entscheiden, ob das Nutzen eines Dienstwagens bei geringfügiger Beschäftigung steuerlich berücksichtigt werden kann. Dies spiegelt sich auch in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zu diesem Thema wider, so die Expertin.

 

HLB Stückmann

HLB Stückmann ist die führende selbstständige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Ostwestfalen-Lippe, die sich in der Beratungs- und Prüfungstätigkeit insbesondere auf mittlere und große Unternehmen des Mittelstandes konzentriert. Seit 1994 ist das Unternehmen Mitglied bei HLB, dem internationalen Netzwerk unabhängig tätiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Bei HLB Stückmann kümmern sich 19 Partner und mehr als 150 Mitarbeiter in Bielefeld um die Belange der Mandanten. Weitere Informationen unter www.stueckmann.de.

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HLB Deutschland ist ein 1972 gegründetes Netzwerk von 22 selbstständigen und unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften an 37 Standorten. Aktuell sind 235 Partner und 1.872 Berufsträger und Mitarbeiter unter dem Dach der HLB Deutschland für die meist mittelständischen Mandanten in Wirtschafts- und Steuerfragen tätig. HLB Deutschland gehört mit einem Gesamtumsatz der einzelnen Mitglieder von 194 Millionen Euro im Jahr 2017 zu den Top 3 der in Deutschland tätigen Netzwerke. HLB Deutschland ist unabhängiges Mitglied von HLB International. Weitere Informationen unter www.hlb-deutschland.de.

Heilpraktiker Stiv Dudkin