DIE LINKE Gütersloh: Hartz IV – Sanktionen komplett verbieten!

 
Gütersloh. Das Bundesverfassungsgericht hat „Hartz – IV“ – Sanktionen, die eine Leistungsminderung über 30 Prozent zur Folge haben, für verfassungswidrig erklärt. Der Kreisverband DIE LINKE Gütersloh begrüßt diese Entscheidung, hält sie aber für unzureichend. Dazu Uschi Kappeler, Sprecherin des Kreisverbandes DIE LINKE: „ Im Kreis Gütersloh waren im Juni dieses Jahres 266 Menschen von Sanktionen seitens des Jobcenters betroffen. Das bedeutet für die Betroffenen ein Leben weit unterhalb des Existenzminimums.
 
Stromsperren und der Verlust der Wohnung können die Folge sein. Die Entscheidung des höchsten Verfassungsgericht es Kürzungen weiterhin zuzulassen widerspricht einem Urteil aus dem Jahre 2010. Damals kam dasselbe Gericht zu dem Schluss, wonach das Existenzminimum nicht unterschritten werden darf. Jede Kürzung der ohnehin zu niedrigen Leistungen führt aber dazu. Eine völlige Streichung der Sanktionen ist längst fällig. Wir erwarten vom Jobcenter Gütersloh, verfassungswidrig einbehaltene Leistungen unverzüglich an die Betroffenen auszuzahlen. “ Der Sprecher des Kreisverbandes, Michael Pusch, verweist auf die noch härteren Maßnahmen gegen Jugendliche: „ Bereits e in Verstoß gegen die sogenannte Eingliederungsvereinbarung kann ausreichen , um die Regelleistung komplett zu streichen.
 
Die vom Jobcenter Gütersloh gegen jungeMenschen unter 25 Jahre verhängten Kürzungen lagen im Juni bei durchschnittlich 155 Euro. Das entspricht über 35 % der Gesamtleistung und ist somit fast doppelt so hoch wie bei den über 25 – jährigen. Damit geht das Jobcenter Gütersloh deutlich härter gegen Jugendliche vor als die meisten anderen. Da selbst die ungekürzten Regelsätze den Betroffenen weder soziale und kulturelle Teilhabe noch eine gesunde Ernährung erlauben, muss Hartz durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung von 1.050 Euro monatlich ersetzt werden.“
 

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