Corona: Beratung für Gewerbetreibende und Freiberufler

Soforthilfen für Kleinunternehmen bis 50 Mitarbeiter können ab heute beantragt werden

Kreis Gütersloh. Die erste Welle der Anrufe von Unternehmen ist vorbei. „Über 600 Anrufe von Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, haben wir in den letzten Tagen bearbeitet“, sagt Albrecht Pförtner, Geschäftsführer der pro Wirtschaft GT. Jetzt bereitet sich die pro Wirtschaft GT auf den nächsten Ansturm vor.

IMG-20200324-WA0004Denn ab heute (27. März) ist das elektronische Formular für die „NRW-Soforthilfe 2020“ geöffnet. Darüber können Freiberufler, Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern einen finanziellen Zuschuss beantragen, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Soforthilfe beträgt für drei Monate 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und antragsberechtigte Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten, 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten und 25.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.

„Der Antrag wird zentral über die Bezirksregierung Detmold gestellt. Wir rechnen aber mit vielen Fragen der Unternehmen. Deshalb ist unsere Hotline ausnahmsweise an diesem Wochenende auch am Samstag und Sonntag von 8 bis 17 Uhr besetzt“, sagt Pförtner.

Über die Hotline 05241 851409 oder 851023 bietet die pro Wirtschaft GT seit Anfang vergangener Woche eine erste Orientierungshilfe für Gewerbetreibende und Freiberufler für Erstanfragen zur Corona-Thematik. Sollte die Hotline überlastet sein, können die Anrufer den Rückruf-Service über die Homepage der pro Wirtschaft GT in Anspruch nehmen.

Anträge für die Soforthilfe können bis zum 30. April gestellt werden. Pförtner appelliert deshalb auch an die Unternehmen: „Warten Sie mit der Antragstellung noch ein paar Tage, wenn Sie aktuell noch nicht von drängenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten betroffen sind.“ Denn da der Antrag ausschließlich online gestellt werden kann, soll verhindert werden, dass der Server überlastet ist.

www.prowi-gt.de

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