Britta Haßelmann zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen

„Frauenhäuser gravierend unterfinanziert“ – Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen erklärt Britta Haßelmann, Bielefelder Bundestagesabgeordnete und Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Berlin/Bielefeld. „Jede vierte Frau wird in ihrem Leben Opfer von Gewalt. Gewalt gegen Frauen ist ein erschreckendes gesellschaftliches Problem. In Situationen akuter Bedrohung brauchen Frauen den Schutz, Hilfe und Zugang zu Frauenhäusern. Frauenhäuser sind jedoch seit Jahren gravierend unterfinanziert und in der Folge gibt es zu wenig Frauenhausplätze. Trotz des großen Einsatzes vieler Frauenhausmitarbeiterinnen und ehrenamtlich engagierter Helferinnen werden Frauen immer wieder abgewiesen, da Platz und Geld fehlt. Diese Situation ist nicht tragbar. Mit unserer Bundestagsinitiative fordern wir einen Rechtsanspruch auf Geldleistung für den Aufenthalt in einem Frauenhaus für jede einzelne, von Gewalt betroffene Frau. Denn Hilfe und Schutz bei Gewalt sind staatliche Aufgabe. Mit dem Rechtsanspruch stärken wir Frauen in ihrem Recht auf Schutz und Hilfe. Länder und Kommunen bleiben in der Pflicht den Ausbau der Frauenhausplätze schnell voranzutreiben.“

Hintergrund: Die Finanzierung von Frauenhäusern ist bundesweit nicht einheitlich und auskömmlich geregelt. Die Schutzangebote für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, variieren zwischen den Bundesländern und Kommunen stark. Gleichzeitig übersteigt der Bedarf nach Plätzen in Frauenhäusern die vorhandenen Plätze, welche häufig durch freie Träger angeboten werden. Die von Deutschland ratifizierte Istanbul Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) empfiehlt ein Angebot von 2,5 Plätzen pro 10.000 EinwohnerInnen, in Deutschland fehlen demnach ca. 14.600 Plätze. Mehr Hintergrund zur Finanzierung von Frauenhäusern finden Sie auch auf der Seite von Frauen helfen  Frauen – Frauenhaus e.V. aus Bielefeld: https://www.frauenhaus-bielefeld.de/de/verein/finanzierung.html Die Grüne Bundestagsfraktion bringt eine Initiative in den Bundestag ein, um einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffenen Frauen einzuführen und die Finanzierung der Frauenhäuser zusammen mit Ländern und Kommunen so auf eine solidere  Basis zu stellen. In einem weiteren Antrag setzen wir uns für die Stärkung von Beratungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen ein. Beide Anträge befinden sich im Anhang.

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