Bezirksregierung erteilt Baurecht für Hochbahnsteig „Rochdale-Kaserne“

Detmold/Bielefeld. . Die Bezirksregierung Detmold hat den Plan für den Neubau des barrierefreien Hochbahnsteiges „Rochdale-Kaserne“ in der Oldentruper Straße für die Stadtbahnlinie 3 in Bielefeld festgestellt. Damit besteht Baurecht für dieses Vorhaben.

Der Hochbahnsteig hatte im Zuge des Planfeststellungsverfahrens vorläufig die Bezeichnung „Rochdale Kaserne“ erhalten. Seine endgültige Bezeichnung als „Sieker Mitte“ war durch die Bezirksvertretung Mitte der Stadt Bielefeld während des laufenden Verfahrens festgelegt worden.

Die neue Haltestelle wird die letzten nicht barrierefreien Haltestellen „Sieker Mitte“ und „Hartlager Weg“ auf dem östlichen Ast der Stadtbahnlinie 3 ersetzen. Damit wird eine Vorgabe des Personenbeförderungsgesetzes umgesetzt. Sie besagt, Barrierefreiheit bis zum 1. Januar 2022 herzustellen.

Vorhabenträgerin des Projekts ist die moBiel GmbH. Sie schätzt die Kosten der Baumaßnahme auf etwa 3,8 Millionen Euro. Der Hochbahnsteig wird mittig der Fahrbahn zwischen den beiden bisherigen Haltestellen errichtet. Gleichzeitig mit dem Bau wird der Einmündungsbereich der Harrogate Allee leicht verschwenkt, um einen relativ symmetrischen Knotenpunkt mit der Straße Am Rußkamp zu erreichen. Diese Anpassung ist aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlich.

Der Straßenabschnitt im Bereich des neuen Hochbahnsteigs wird für die neuen Stadtbahnfahrzeuge des Typs „VAMOS geeignet sein. Diese längeren und insbesondere auch breiteren Fahrzeuge benötigen für den Begegnungsverkehr einen etwas größeren Gleisabstand. Die moBiel GmbH hat sie angeschafft, um die Fahrgastkapazität ohne weitere Verdichtung des Fahrplantaktes erhöhen zu können. Eine solche engere Taktung ließe der bereits voll ausgelastete Stadtbahntunnel, den alle Bielefelder Stadtbahnlinien passieren müssen, nicht zu. Er ist bereits voll ausgelastet.

Hintergrund zum Verfahrensablauf

Die moBiel GmbH hatte das Planfeststellungsverfahren am 2. April 2019 bei der Bezirksregierung beantragt. Die Planunterlagen lagen zwischen dem 29. April und 28. Mai 2019 bei der Stadt Bielefeld öffentlich aus. Es wurden keine Einwendungen erhoben. Seitens der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange wurden 15 Stellungnahmen abgegeben. Die moBiel GmbH hat diese inhaltlich aufgenommen. Sie sind damit auch in den vorliegenden Planfeststellungsbeschluss eingeflossen, mit dem das Planfeststellungsverfahren nach nur 13 Monaten abgeschlossen werden konnte. Auf einen Erörterungstermin hatte wegen des vergleichsweise geringen Konfliktpotentials verzichtet werden können.  

Der Planfeststellungsbeschluss mitsamt Planunterlagen kann vom 15. bis 29. Juni beim Verkehrsamt der Stadt Bielefeld eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Lage zum Coronavirus SARS-CoV-2 bittet die Stadt Bielefeld um vorherige telefonische Absprache eines Termins. Die genauen Daten zur Offenlegung, wie Adressen der Auslegungslokale, Öffnungszeiten und Telefonnummer zur Terminabsprache, werden noch öffentlich bekannt gemacht. Unabhängig davon wird der Planfeststellungsbeschluss vom 15. Juni 2020 an auf der Homepage der Bezirksregierung einzusehen sein.

Den Verfahrensbeteiligten ist die Entscheidung bereits zugestellt worden.

Die Bezirksregierung macht darauf aufmerksam, dass der Planfeststellungsbeschluss kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist. Zuständiges Gericht für den Fall der Anfechtung ist das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster.

17_20160413_03_WORTMARKE_BLACK