Besucher im Franziskus Hospital seit Mittwoch wieder erlaubt

Besucherregelungen im Franziskus Hospital Bielefeld seit Mittwoch, dem 20. Mai 2020

Bielefeld. Gemäß der letzten Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NordrheinWestfalen sind seit Mittwoch, den 20. Mai 2020 wieder Besuche in Krankenhäusern – außerhalb der bestehenden Sonderregelungen wie beispielsweise für Palliativpatienten oder Begleitpersonen von Gebärenden – erlaubt. So darf auch das Franziskus Hospital wieder Besucher begrüßen.

Aus Infektionsschutzgründen sind dabei einige Hinweise zu beachten. So gibt es eine beschränkte Besuchszeit von 15 bis 19 Uhr, die Dauer eines Besuchs sollte eine halbe Stunde nicht überschreiten. Eine Person wird bei der Patientenaufnahme als Besuchsperson registriert – diese darf den Patienten ab seinem dritten Behandlungstag täglich aufsuchen und erhält dazu nach einem Gesundheitsscreening einen Besucherausweis.

In Mehrbett-Patientenzimmern darf dabei immer nur ein Besucher anwesend sein, damit der Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten werden kann. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, können sich Patienten und deren Angehörige im Vorfeld mit den Bettnachbarn abstimmen.  Unverzichtbar ist auch das Tragen eines Mundnasenschutzes während des gesamten Besuchs im „Klösterchen“.

Die Händedesinfektion gehört ebenso zu den unerlässlichen  Verhaltensregeln für Besucher.   Sollte sich das Infektionsgeschehen  zuspitzen oder weiter entspannen, kann das Franziskus Hospital Regeländerungen vornehmen, um den Schutz von Patienten und Mitarbeitern nicht zu gefährden.