Besonderer Schutz stiller Feiertage

Bielefeld. Das Ordnungsamt weist auf den besonderen gesetzlichen Schutz der kommenden zwei Feiertage im November hin. Am Volkstrauertag (Sonntag, 17. November) von 5 bis 13 Uhr und am Totensonntag (Sonntag, 24. November) in der Zeit von 5 bis 18 Uhr sind folgende Veranstaltungen verboten:
• Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen
• Sportliche und ähnliche Veranstaltungen
• Volksfeste, Zirkusveranstaltungen sowie der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden
• Der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten. Darüber hinaus sind an den drei stillen Feiertagen von 5 bis 18 Uhr nicht erlaubt:
• Musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb
• Alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz.
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