Beantragung von Wohngeld im Zuge der Corona-Epidemie

Augustdorf. Kurzarbeit und andere Einkommensminderungen im Zuge der Corona-Epidemie lassen erwarten, dass vermehrt Wohngeld beantragt wird. Vor diesem Hintergrund informiert die Gemeindeverwaltung über den Wohngeldanspruch. 

Wohngeld ist in die Bereiche Lastenzuschuss und Mietzuschuss unterteilt. Ob und wie viel Mietzuschuss (Leistung für Mieter) bzw. Lastenzuschuss (Leistung für Eigentümer) gezahlt wird, hängt neben dem Einkommen von der zu zahlenden Miete, der Höhe der Belastungen, dem Wohnort (Mietstufe – Augustdorf Mietstufe 1) und der Größe der Familie des Antragstellers ab. 

Sofern Sie selbst eine Berechnung vornehmen wollen, nutzen Sie bitte den im Internet verfügbaren Wohngeldrechner 

[https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW] 

Auf Seite 4 des Wohngeldrechners erfolgt eine Abfrage nach dem Einkommen. Hier ist es ganz wichtig, dass Sie das „Bruttoeinkommen“ eingeben. Bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ist mindestens ein Werbungskostenbetrag in Höhe von 1.000,00 € einzutragen. Achten Sie bei den Frei- und Abzugsbeträgen bitte darauf, ob aus Ihrem Bruttolohn z.B. Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Rentenversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Dieses berücksichtigen Sie bitte auch entsprechend bei der Eingabe. 2 

Falls Sie eine Probeberechnung seitens der Gemeinde Augustdorf wünschen, können Sie sich gerne an folgende Mitarbeiter wenden: 

Herr M. Czarnecki 

Fachbereich III Bildung, Sport und Soziales 

Tel. 05237 / 9710-28 E.Mail: m.czarnecki@augustdorf.de 

Herr R. Toenneßen 

Fachbereich III Bildung, Soziales und Sport 

Tel. 0 5237 / 9710 32 E-Mail: r.toennessen@augustdorf.de

Email-Signatur-2019