Auch Traditionsfeuer rechtzeitig anmelden

DSC_0206Rheda-Wiedenbrück. Die schöne Tradition des Osterfeuers pflegen in Rheda-Wiedenbrück mehrere Vereine, Organisationen und Kirchengemeinden, die zu ihren öffentlichen Feuern alle Interessierten einladen. Wer auch in diesem Jahr die Tradition fortführen möchte, kann bis zum 16. März 2016 schriftlich beim Fachbereich öffentliche Sicherheit, Ordnung und Umwelt eine Erlaubnis beantragen.

Es können nur Brauchtumsfeuer genehmigt werden. Diese Beschränkung dient nicht nur dem Umweltschutz: Menschen mit asthmatischen Erkrankungen leiden erheblich unter der hohen Feinstaubkonzentration an den Ostertagen. Bei ungünstiger Wetterlage wurden die Grenzwerte schon um das Drei- bis Fünffache überschritten.

Für die Erteilung einer Genehmigung müssen auch folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Reisighaufen darf höchstens 4 Meter lang und breit sowie 2,50 Meter hoch sein. Der Mindestabstand zu Gebäuden beträgt 100 Meter. Es dürfen nur pflanzliche Abfälle verbrannt werden; Sperrmüll, Papier, Kunststoffe, Altöl und ähnliches sind auch zum Anfeuern nicht erlaubt. Bis zum völligen Erlöschen des Feuers muss eine volljährige Aufsichtsperson anwesend sein. Zum Schluss noch vorhandene Glut muss mit Erde abgedeckt werden, um Funkenflug auszuschließen. Ganz wichtig: Wurde der Reisighaufen über Wochen aufgeschichtet, haben ihn vermutlich Kleintiere als Versteck genutzt. Damit diese nicht in dem Feuer umkommen, muss das gesamte Material am Tag vor dem Abbrennen vollständig umgeschichtet werden.

Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von den Mitarbeitern des Fachbereiches öffentliche Sicherheit, Ordnung und Umwelt überprüft. Verstöße gegen die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt oder gegen abfallrechtliche Vorschriften werden verfolgt und geahndet. Bei weiteren Fragen steht Thorsten Zwick unter der Telefon-Nummer 963-326 oder persönlich in Zimmer E18 im Rathaus gern zur Verfügung.

Bild: Osterfeuer