Anke Unger ist neue DGB-Geschäftsführerin in Ostwestfalen-Lippe

OWL/Bielefeld. Auf der landesweiten DGB-Bezirkskonferenz am 8. Dezember wurde Anke Unger mit 93 Prozent der Stimmen als neue Geschäftsführerin des DGB In Ostwestfalen-Lippe gewählt. Die Delegiertenkonferenz folgte damit der einstimmigen Nominierung Ungers durch die Kreis- und Stadtverbände in Ostwestfalen-Lippe Anke Unger tritt die Nachfolge von Astrid Bartols an, die Ende des Jahres in den Ruhestand tritt und nicht mehr für das Amt kandidierte.

Seit drei Jahren ist Unger bereits als Gewerkschaftssekretärin des DGB in Ostwestfalen-Lippe tätig gewesen. Zuvor leitete sie die Abteilung Jugend des DGB NRW und kennt die Gewerkschaftsarbeit in der Region schon aus ihrer Zeit als DGB-Jugendbildungsreferentin in Bielefeld. Gebürtig kommt die 37-Jährige aus Gütersloh und hat nach ihrem Abitur Sozialwissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum studiert.

Bis zum Jahresende wird die Übergabe in der Geschäftsführung vollzogen.

AnkeUngerWer ich bin:
Anke Unger, 37 Jahre, verheiratet und zwei Kinder

So bin ich beim DGB gelandet:
ich bin in den klassischen Arbeiterjugendverbänden groß geworden: Falken, Jusos, AWO, Gewerkschaft. Während der Auseinandersetzung um Studiengebühren bin ich 2006 Gewerkschaftsmitglied geworden und habe schnell das Solidarprinzip bei ver.di kennen und schätzen gelernt. Wir haben in NRW zurzeit keine Studiengebühren mehr. Das ist auch ein Verdienst der Gewerkschaften. Dass es so bleibt, dafür müssen wir uns immer wieder einsetzen!

Meine beruflichen Stationen:
– 2006 wissenschaftliche Mitarbeiterin, Fakultät für Politikwissenschaft | Ruhr-Universität Bochum
– 2007 Jugendbildungsreferentin, DGB-Region Ostwestfalen/Bielefeld
– 2011 Leiterin der Abteilung Jugend, DGB-Bezirk NRW
– 2014 Organisationssekretärin, DGB-Region Ostwestfalen-Lippe

Damit die (Arbeits-)welt gerechter wird, setze ich mich besonders ein für:
– faire und gerechte Arbeitsbedingungen in der digitalen Arbeitswelt.
– eine Ausbildungsgarantie.
– die Abschaffung von Minijobs und Begrenzung von Leiharbeit.
– ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit.
– eine wirkliche Vereinbarkeit von Familie/Privatleben und Beruf.