Agentur für Arbeit und Jobcenter Bielefeld sichern in Corona-Zeiten vielen ihre Existenz

Agentur für Arbeit und Jobcenter ArbeitplusBielefeld sind für viele das soziale Netz in Bielefeld: Arbeitgeber, Selbständige und andere Betroffene der Corona-Krise werden durch Vereinfachungen und Neuregelungen finanziell abgesichert.

Bielefeld. Aufgrund der Corona-Pandemie haben die Arbeitsagentur und das Jobcenter auch in Bielefeld den Betrieb auf die Online-Angebote und das Telefon umgestellt. Gleichzeitig benötigen gerade jetzt viele Menschen finanzielle Hilfen zur Sicherstellung ihres Lebensunterhaltes und der Miete. Dies gilt insbesondere für Beschäftigte in Kurzarbeit, Kleinunternehmer und Soloselbständige. Die Regelungen für Beschäftigte und Arbeitgeber wurden deshalb gelockert, Selbstständige werden umfassender gestützt und Hinzuverdienstmöglichkeiten angepasst. In den kommenden Wochen wird eine deutliche Steigerung beim Leistungsbezug erwartet.

Bundesagentur_fur_Arbeit_logo-900x900Kurzarbeitergeld als Brücke nutzen

In der Agentur für Arbeit Bielefeld ist das Kurzarbeitergeld für Hilfen wesentlicher Anknüpfungspunkt. „Es ersetzt Arbeitsausfälle und erlaubt, die für die Wiederzunahme des Geschäfts nötigen personellen Ressourcen in den Unternehmen zu halten“, sagt Thomas Richter, Leiter der Agentur für Arbeit Bielefeld. „Von der wirtschaftlichen Normalisierung, die wir erwarten, sollen Unternehmen und Beschäftigte profitieren. Das gelingt nach einem starken, aber nur temporären Einbruch am besten, wenn Beschäftigte ihre Stelle behalten, für die sie gezielt rekrutiert worden sind und auf der sie mit ihrer Erfahrung und dem Wissen überzeugen“, sagt er. Den Beginn einer wirtschaftlichen Normalisierung erwartet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, eine besondere Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit, noch im laufenden Jahr.

„Das Kurzarbeitergeld ist eine tragfähige Brücke, über die in der Corona-Krise alle Betriebe gehen können“, sagt Richter. „Unternehmen können ausnahmsweise ihre Beschäftigten auch dann halten, wenn diese Zeitarbeitsverträge haben. Der Arbeitslosenversicherung zur Verfügung stehende hohe Rücklagen wurden vorsorglich angespart, damit sie in einer Ausnahmesituation wie der Corona-Krise zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen aller eingesetzt werden. 

Rund 4000 Betriebe haben allein im Agenturbezirk Bielefeld im Zeitraum 1. bis 27. März 2020 Arbeitsausfälle angezeigt. „Eine wichtige Phase im Prozess, deren Bedeutung sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom ersten Tag der Krise an bewusst waren“, kommentiert Richter. „Sie haben in den Wochen vor Ostern im Mehrschichtbetrieb und an Samstagen Dienst getan und die meisten Anzeigen von Arbeitsausfällen schon abarbeiten können. Jetzt kann ich daher guten Gewissens sagen: Das Gros der Vorarbeit ist getan, damit die Abrechnung von Kurzarbeitergeld zuverlässig erfolgen kann.“

Eigeninitiative lohnt sich mit besseren Hinzuverdienstmöglichkeiten

Um unter anderem die systemrelevanten Bereiche wie etwa den medizinischen Bereich und Einzelhandel zu stärken, wurden unter anderem die Hinzuverdienstmöglichkeiten für die Arbeitnehmer in Kurzarbeit günstiger gefasst: Wer in Kurzarbeit etwa eine Beschäftigung in einem jetzt wichtigen Bereich (wie medizinische und soziale Versorgung) aufnimmt, muss sich das dabei verdiente Entgelt nicht länger auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen. Dabei darf das Gesamteinkommen aus gezahltem Arbeitseinkommen und dem Kurzarbeitergeld sowie dem Hinzuverdienst das normale Nettoeinkommen nicht übersteigen. „Das ist ein klares Zeichen: Eigeninitiative lohnt sich in der Corona-Krise“, sagt Richter. Die Regelung gilt vom 1. April bis zum 31. Oktober 2020. „Wer zur Bewältigung der Krise beitragen will, hat damit guten Grund, das zu tun.“ Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Bielefeld unterstützen bei der Stellenvermittlung. Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht einen schnellen und unkomplizierten Suchprozess.

Freiberufler, Soloselbständige oder Kleinunternehmer

Neben Bezieherinnen und Beziehern von geringem Kurzarbeitergeld sind in diesen Tagen häufig auch Selbständige auf Leistungen der Grundsicherung im Jobcenter Arbeitplus Bielefeld angewiesen. Ihnen brechen aufgrund der Corona-Krise oft sämtliche ihrer Aufträge weg. Gründe sind zum Beispiel die Absage von Messen und Veranstaltungen, wegbrechende Lieferketten oder Ladenschließungen. Für Kleinunternehmer und sogenannte Soloselbständige kann die aktuelle Situation existenzbedrohend werden. Sie verfügen in aller Regel kaum über finanzielle Rücklagen. Zudem haben sie häufig keinen Zugang zu Absicherungen wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Insolvenzgeld.

Vereinfachungen bei der Grundsicherung

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende kann nun in einem vereinfachten Verfahren schnell beantragt werden. Dazu werden unter anderem

  • die Vermögensprüfungen stark vereinfacht,
  • die tatsächlichen Aufwendungen für die Miete als angemessen anerkannt.

Die neuen Regeln sollen rückwirkend zum 1. März 2020 für einen Bewilligungszeitraum von sechs Monaten gelten. Zunächst befristet bis zum 30. Juni 2020 wird die Vermögensprüfung auf das Vorliegen von erheblichem Vermögen reduziert. Diese Prüfung beschränkt sich auf eine Eigenerklärung der Antragstellerinnen und Antragsteller, nicht über erhebliche Vermögenswerte zu verfügen. Auch die Prüfung, ob die Miete angemessen ist, wird für diesen Zeitraum ausgesetzt. Kundinnen und Kunden genießen für diesen Zeitraum den Schutz ihrer bisherigen Wohnung.

Anspruch auf Grundsicherung

Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Der Leistungsanspruch setzt sich aus dem Regelbedarf und zusätzlich den Kosten für die Unterkunft und Heizung zusammen. Alleinstehende erhalten derzeit 432 Euro als Regelbedarf im Monat. Der Betrag, den sie erhalten können variiert, je nachdem, ob und wie viele Menschen zusätzlich im Haushalt leben und wie deren Einkommenssituation ist.

 Das Jobcenter sichert den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten – etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten – dürfen von den Jobcentern nicht übernommen werden. Dafür kann es aber Kredite oder Zuschüsse geben. Informationen hierzu finden sich unter anderem auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums, des Bundesfinanzministeriums und wenn wieder freigegeben auch auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums des Landes NRW.

Deutlicher Anstieg beim Arbeitslosengeld-II-Bezug erwartet

Aufgrund der beschriebenen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wird sich die Zahl der Arbeitslosengeld-II-Beziehenden in Bielefeld stark erhöhen. Eine verstärkte Antragsstellung zeichnet sich im Jobcenter bereits ab. Im Laufe der kommenden Monate erwartet der Geschäftsführer des Jobcenter Arbeitplus Bielefeld, Rainer Radloff, aufgrund von bundesweiten Prognosen zusätzliche 11.000 bis 13.000 neue Leistungsberechtigte: „Diese Zahlen sind immens. Angesichts des Engagements und der Flexibilität, die ich bei den Beschäftigten im Jobcenter beim Umgang mit der Krise erlebe, bin ich jedoch zuversichtlich, dass wir diese Herausforderung meistern.“

Sonderrufnummern:

Agentur für Arbeit Bielefeld                                                     0521 587 5000

Jobcenter Arbeitplus Bielefeld                                                0521 55617 1000

Bundesweite Hotline zur Grundsicherung                          0800 4555523